Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Spikereifen

Allgemeines

Das Fahren mit Spikereifen ist nur in den Sommermonaten Juni, Juli, August und September verboten.

Am Heck des Fahrzeugs muss ein genormter Spikeaufkleber gut sichtbar angebracht werden. Den Aufkleber erhalten Sie bei den Autofahrerclubs (ÖAMTC, ARBÖ).

Verwendung von Spikereifen

Spikes dürfen nur bei Kraftwagen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3.500 kg verwendet werden. Ist das ziehende Kraftfahrzeug mit Spikereifen ausgerüstet, so benötigt auch der gezogene Anhänger bis zu einer Achshöchstlast von 1.800 kg Spikereifen.

Spikereifen müssen auf allen Rädern, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, verwendet werden. Zu beachten ist, dass die Stahlstifte der Reifen nicht mehr als 2,0 mm über die Lauffläche ragen und fest im Reifen sitzen, da ansonsten die Gefahr der Beschädigung der Fahrbahn und anderer Fahrzeuge zu groß ist.

Hinweis

Motorräder dürfen nicht mit Spikereifen ausgerüstet werden.

Tempolimits für Kfz mit Spikereifen

Für Kraftfahrzeuge mit Spikebereifung gelten eigene Tempolimits. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen beträgt 100 km/h, auf Freilandstraßen 80 km/h.

Spikebestimmungen in Europa

Nicht in allen Ländern Europas ist die Verwendung von Spikereifen erlaubt.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§§ 4, 58 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)

Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie