Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Fahren mit ausländischen Kennzeichen

Hinweis

In jedem EU-Land muss bei der Zulassung eines Autos eine Autohaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Diese Pflichtversicherung ist in allen EU-Ländern gültig.

Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs

Menschen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs haben, dürfen ein Kfz oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen längstens ein Jahr in Österreich verwenden. Die Jahresfrist beginnt mit der Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen.

Wenn die Person durch einen längeren Aufenthalt in Österreich auch den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen im Inland hat, muss das ausländische Fahrzeug umgemeldet werden.

Hauptwohnsitz in Österreich

Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Kfz oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden. Die Monatsfrist beginnt mit der erstmaligen Einbringung des Fahrzeugs nach Österreich zu laufen. Eine vorübergehende Verbringung des Fahrzeugs aus Österreich unterbricht diese Frist nicht.

Eine Verlängerung um einen weiteren Monat ist möglich, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass eine inländische Zulassung nicht vorgenommen werden konnte. Eine weitere Verlängerung ist ausgeschlossen.

Nach Ablauf dieser Fristen müssen die Zulassungsbescheinigung und die ausländischen Kennzeichentafeln bei der zuständigen Landespolizeidirektion oder Bezirkshauptmannschaft abgegeben werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird. Für die Anmeldung ist eine in Österreich gültige Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Versicherung muss bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen sein, das berechtigt ist, in Österreich Haftpflichtversicherungsleistungen zu erbringen.

Für die Zulassung ist bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis eine Einzelgenehmigung bzw. bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Zuständig ist das jeweilige Amt der Landesregierung (Technische Prüfstelle) bzw. die Generalimporteurin/der Generalimporteur für dieses Fahrzeug.

Achtung

Wer gegen die Bestimmungen zum Fahren mit ausländischen Kennzeichen verstößt, riskiert hohe Verwaltungs- und Finanzstrafen.

Ziehen ausländischer Anhänger mit österreichischen Kfz

Ein Anhänger mit ausländischen Kennzeichen darf mit einem Kfz mit österreichischen Kennzeichen nur gezogen werden, wenn für den Anhänger ein österreichisches Kennzeichen verwendet wird. Dieses muss das ausländische Kennzeichen überdecken. Die Kennzeichentafel ist rot und hat dasselbe Kennzeichen wie das Zugfahrzeug. Die Verwendung eines Anhängers mit ausländischem Kennzeichen richtet sich danach, ob der Hauptwohnsitz der Lenkerin/des Lenkers außerhalb Österreichs oder in Österreich liegt.

Rechtsgrundlagen

§§ 82, 83 Kraftfahrgesetz (KFG)

Letzte Aktualisierung: 23. Mai 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie