Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Pensionskonto
Für alle Versicherten, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind, ist beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein persönliches Pensionskonto eingerichtet. Seit 2005 werden auf diesem Konto die Beitragsgrundlagen für alle Versicherungszeiten erfasst, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber im Erwerbsleben erwirbt.
Auf dem Pensionskonto wird Folgendes erfasst:
- Eingezahlte Beiträge
Beitragsgrundlagensumme für- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung
- Teilgutschrift
Die Summe der in einem Jahr erworbenen Beitragsgrundlagen wird mit dem Kontoprozentsatz (derzeit 1,78) multipliziert und dem Pensionskonto gutgeschrieben. - Kontoerstgutschrift
Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und mindestens einen Versicherungsmonat bis zum 31. Dezember 2004 erworben haben, wurde eine Kontoerstgutschrift errechnet. Diese wurde zum 1. Jänner 2014 mit allen bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Versicherungsmonaten ermittelt. Frühere Teil- und Gesamtgutschriften verlieren damit ihre Gültigkeit. Künftige Versicherungszeiten fließen jedes Jahr in Form weiterer Teilgutschriften in das Pensionskonto ein und werden zur Erstgutschrift hinzugerechnet. - Gesamtgutschrift
Sie ergibt sich aus der aufgewerteten Summe der Kontoerstgutschrift und der Teilgutschriften bis zum Pensionsstichtag. Für Personen, die ab dem 1. Jänner 1955 geboren sind und nur Versicherungszeiten ab dem Jahr 2005 erworben haben, ergibt sich die Gesamtgutschrift aus der aufgewerteten Summe der Teilgutschriften früherer Kalenderjahre addiert mit der Teilgutschrift des jeweils letzten Kalenderjahres.
Die Gesamtgutschrift geteilt durch 14 stellt die monatliche Bruttopension dar, wobei hier noch etwaige Abschläge für einen Pensionsantritt vor dem Regelpensionsalter bzw. Zuschläge für einen späteren Pensionsantritt zu berücksichtigen sind.
Wird die Höchstbeitragsgrundlage von monatlich 6.060 Euro (Wert 2024) überschritten, wird der überschüssige Betrag rückerstattet.
Das Pensionskonto endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag für die (vorzeitige) Alterspension oder der Tod fällt.
Alle Versicherten, für die ein Pensionskonto eingerichtet wurde, erhalten auf Verlangen eine Kontomitteilung (Stand des persönlichen Pensionskontos). Diese unverbindliche Kontomitteilung enthält die
- Beitragsgrundlagen des jeweils letzten Kalenderjahres,
- für dieses Kalenderjahr angerechneten Beiträge,
- Teilgutschrift dieses Kalenderjahres,
- bis zum Ende dieses Kalenderjahres erworbene Gesamtgutschrift und die
- Kontoerstgutschrift (nach Erhalt der Kontomitteilung).
Weiterführende Links
- Neues Pensionskonto (→ Pensionsversicherungsträger)
- Pensionskontorechner (→ SVS)
- Pensionsrechner (→ AK)
- Interaktive Infos zu Pensionskonto und Kontoerstgutschrift (→ AK)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger (→ SV)
Rechtsgrundlagen
§§ 3, 10 bis 13 und 15 Allgemeines Pensionsgesetz (APG)
- Dachverband der Sozialversicherungsträger
- Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz