Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Präsident des Europäischen Rates bzw. Vorsitzender des Rates der Europäischen Union
- Der Präsident des Europäischen Rates
- Der Vorsitzende des Rates der Europäischen Union
- Weiterführende Links
Der Präsident des Europäischen Rates
Der Europäische Rat (Ebene der Staats- und Regierungschefs) ist ein Organ der Europäischen Union. Die Präsidentin/der Präsident des Europäisches Rates ist eine Position, die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffen wurde. Sie/Er leitet die Sitzungen des Europäischen Rates, hat darin jedoch kein Stimmrecht.
Die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:
- den Vorsitz bei den Tagungen des Europäischen Rates geben und zu dessen Arbeiten Impulse geben.
- in Zusammenarbeit mit der Präsidentin/dem Präsidenten der Kommission auf der Grundlage der Arbeiten des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" für die Vorbereitung der Tagungen des Europäischen Rates und die Kontinuität der Arbeiten sorgen.
- daraufhin wirken, dass Zusammenhalt und Konsens im Europäischen Rat gefördert werden.
- dem Europäischen Parlament im Anschluss an jede Tagung des Europäischen Rates einen Bericht vorlegen.
Darüber hinaus nimmt die Präsidentin/der Präsident des Europäischen Rates in bestimmten Angelegenheiten die Außenvertretung der EU wahr.
Seit 1. Dezember 2019 ist Charles Michel (Belgien) ständiger Präsident des Europäischen Rates. Seine Vorgänger waren Donald Tusk (Polen) und Herman von Rompuy (Belgien).
Der Vorsitzende des Rates der Europäischen Union
Der Vorsitz im Rat der Europäischen Union (Ministerebene) wird Ratsvorsitz genannt und wechselt halbjährlich nach einer genau festgelegten Reihenfolge von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat. Da der Rat der EU in unterschiedlichen Zusammensetzungen tagt (z.B. Justiz und Inneres, Umwelt, Verkehr, etc.) ist der Vorsitz der jeweilige Minister des Landes, das den aktuellen Vorsitz inne hält.
Da es durch diesen halbjährigen Wechsel schwierig wäre, langfristige politische Perspektiven auszuarbeiten und durchzusetzen, arbeiten die Ratsvorsitzenden seit 2007 im sogenannten "Dreiervorsitz".
Das bedeutet, dass drei aufeinander folgende Länder, die die Ratsvorsitze stellen, ihre Ziele abstimmen und ein Programm für die kommenden 18 Monate erstellen. Der aktuelle Dreiervorsitz besteht aus Spanien (Juli bis Dezember 2023), Belgien (Jänner bis Juni 2024) und Ungarn (Juli bis Dezember 2024). Österreich hatte zuletzt im zweiten Halbjahr 2018 den Ratsvorsitz inne.
Eine Auflistung aller EU-Ratsvorsitze findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion