Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes (GAW)
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) bietet als staatliche Einrichtung Unterstützung und kostenlose Beratung bei Diskriminierungen oder sexueller Belästigung in ganz Österreich. Diskriminierungen werden beispielsweise durch Belästigung am Arbeitsplatz, rassistisches Verhalten, im Hinblick auf Geschlecht, Alter, Religion oder Weltanschauung oder aufgrund von Elternschaft, Betreuungs- oder Pflegepflichten oder als LGBTQIA+ Person erlebt.
Die GAW möchte gemeinsam mit den Betroffenen einen Ausgleich für erlebte Diskriminierungen erreichen und deren konkrete Situation verbessern. Da die Bedürfnisse und Ziele der Betroffenen variieren, sind auch die Unterstützungsleistungen breit gefächert.
Die GAW ist für Diskriminierungen im unmittelbaren Zusammenhang mit bundesrechtlichen Regelungen zuständig. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft unterstützt bei der Durchsetzung von Ansprüchen durch Interventionen und führt Vergleichsverhandlungen.
Kontakt
Anwaltschaft |
Kontaktdaten |
Informationen zur Ombudsstelle |
|---|---|---|
| Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) | Telefon (Beratung und Vorfall melden): 0800 206 119 Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 15 Uhr Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr E-Mail: office@gaw.gv.at |
Melde- und Kontaktformular, weitere Informationen Digitale Erstberatung |
| Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland | Leopold-Moses-Gasse 4/1/2 1020 Wien Telefon: +43 1 532 02 44 (für allgemeine Anfragen) E-Mail: office@gaw.gv.at |
Team der Zentrale für Wien, Niederösterreich und Burgenland |
| Regionalbüro Kärnten | Kumpfgasse 25 9020 Klagenfurt Telefon: +43 463 509 110 E-Mail: office.ktn@gaw.gv.at |
Team des Regionalbüros Kärnten |
| Regionalbüro für Oberösterreich | Martin-Luther-Platz 3, 4. Obergeschoss 4020 Linz Telefon: +43 732 783 877 E-Mail: office.ooe@gaw.gv.at |
Team des Regionalbüros Oberösterreich |
| Regionalbüro Steiermark | Südtiroler Platz 16 8020 Graz Telefon: +43 316 720 590 E-Mail: office.stmk@gaw.gv.at |
Team des Regionalbüros Steiermark |
| Regionalbüro Tirol, Salzburg und Vorarlberg | Andreas-Hofer-Straße 6 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 343 032 E-Mail: office.tsv@gaw.gv.at |
Team des Regionalbüros Tirol, Salzburg und Vorarlberg |
Weiterführende Links
- Weitere Informationen zur Gleichbehandlungsanwaltschaft
- Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer
(Information, Beratung und Unterstützung, wenn die glaubhaft gemachte Diskriminierung im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen steht) - Behindertenanwaltschaften
