Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Berufliche Rehabilitation
Mit 1. Jänner 2014 wurde die Invaliditätspension reformiert:
Menschen, die dem Arbeitsmarkt oft jahrelang nicht zur Verfügung stehen und unter gesundheitlichen Problemen leiden, haben große Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Das Ziel der aktuellen Reform ist daher eine Reduktion von Invaliditätspensionen und dafür eine verstärkte Arbeitsmarktintegration von gesundheitlich beeinträchtigten Menschen:
- Die befristete Invaliditätspension wurde für alle Menschen, die am 1. Jänner 2014 jünger als 50 Jahre alt sind, abgeschafft.
- Ist man vorübergehend invalid, d.h. so schwer krank, dass man den erlernten Beruf für mindestens sechs Monate krankheitsbedingt nicht mehr ausüben kann, geht man nicht mehr (wie bisher) in Pension, sondern erhält nach einer umfassenden medizinischen Behandlung und Gesundung im Rahmen der medizinischen Rehabilitation eine qualitativ hochwertige Umschulung vom Arbeitsmarktservice (AMS).
Berufsschutz = Qualifikationsschutz: Betroffene haben durch ihren Berufsschutz auch einen Qualifikationsschutz. Sie haben das Recht auf eine hochwertige Umschulung auf bisherigem Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.). Die Umschulung findet in einem Bereich statt,
- der dem Gesundheitszustand entspricht,
- in dem es Beschäftigungschancen gibt und
- der gemeinsam mit den Betroffenen ausgesucht wird.
Zweckmäßigkeit: Berufliche Umschulung muss den Zweck der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erfüllen können.
Zumutbarkeit: Die Umschulung auf einen bestimmten Beruf muss den physischen und psychischen Eignungen und Neigungen, dem Gesundheitszustand und dem bisherigen Ausbildungsniveau der Betroffenen entsprechen.
Während der Dauer der Umschulung erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer Umschulungsgeld (valorisiert) in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 22 Prozent. (Damit ist das durchschnittliche Umschulungsgeld in etwa so hoch wie früher die durchschnittliche Invaliditätspension).
Nur bei dauerhafter Invalidität oder wenn eine berufliche Umschulung nicht zweckmäßig und zumutbar ist, wird weiterhin eine Invaliditätspension gewährt.
Ausführliche Informationen zum Thema "Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft