Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Persönliche Daten schützen

Was kann mit meinen Daten passieren, wenn ich sie im Internet bekannt gebe?

E-Mail-Adressen und andere Kontaktdaten können gesammelt und illegal für Werbung oder Betrug verwendet werden. Unerwünschte und unerlaubte Zusendungen per E-Mail (z.B. Spam) sind dann die Folge.

Vergessen Sie nie, dass das Internet weltweiten Zugriff auf Informationen bietet und dass Sie – sobald Sie Informationen veröffentlicht haben – keine Kontrolle mehr über deren Weiterverwendung haben. Machen Sie sich bewusst, dass personenbezogene Angaben (Kontaktdaten, Partyfotos etc.) in ganz anderen, unerwünschten Zusammenhängen wieder auftauchen können.

Das gilt in besonderem Maße für Kinder. Diese sind oft leichtfertig bei der Veröffentlichung von Daten und es besteht die Gefahr, dass Erwachsene mit schlechten Absichten auf diese Weise Name und Wohnort von Kindern ausfindig machen. Das ist durch die Verknüpfung von Angaben auf der eigenen Homepage, E-Mail-Adresse und dem elektronischen Telefonbuch leicht möglich. 

Was kann ich tun, um meine Daten im Internet zu schützen?

  • Wichtigste Regel: Falls nicht unbedingt notwendig, geben Sie keine personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Alter, Telefonnummer) im Internet bekannt.
  • Nutzen Sie die Einstellungsoptionen für mehr Privatsphäre in den Sozialen Netzwerken. Dadurch kann unter anderem der Zugriff auf das Profil und die Inhalte auf Freunde beschränkt werden.
  • Legen Sie sich bei einem Gratisanbieter eine E-Mail-Adresse zu, die keinen Rückschluss auf Ihren richtigen Namen zulässt. Verwenden Sie diese Adresse, um sich auf Internetseiten zu registrieren, Beiträge in Gästebüchern zu verfassen oder in Foren mitzudiskutieren.
  • Überprüfen Sie Ihre Homepage, ob diese Angaben über Sie enthält, die Sie eigentlich nicht öffentlich bekannt geben wollen. Ihre Homepage ist weltweit frei zugänglich und über Suchmaschinen einfach zu finden.
  • Verwenden Sie sichere Passwörter, die aus mindestens acht Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen und keinen Bezug zu Ihnen aufweisen. Halten Sie Ihr Passwort geheim und teilen Sie es anderen nicht mit. Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine unbefugte Person Ihr Passwort herausgefunden hat, sollten Sie sofort Ihr Passwort ändern.

Nähere Informationen zum sicheren Umgang mit Passwörtern und zu den Einstellungsoptionen für mehr Privatsphäre finden sich auf den Seiten von Saferinternet.at.

Was ist zu beachten, wenn ich persönliche Daten bekannt geben muss?

Oft ist es notwendig, persönliche Daten im Internet bekannt zu geben (z.B. beim Online-Shopping). Daher ist es wichtig zu wissen, ob Online-Anbieterinnen/Online-Anbieter seriös agieren und personenbezogene Daten wirklich nur auf Wunsch der Konsumentinnen/der Konsumenten weitergeben.

Achten Sie darauf, dass sich die Anbieterin/der Anbieter auf ihrer/seiner Website dazu verpflichtet, grundsätzlich keine Kundendaten an Dritte weiterzugeben.

Tipp

Seriöse Online-Shops sind in Österreich beispielsweise am E-Commerce-Gütezeichen erkennbar. Nähere Informationen zu "Online-Shopping" und "Online-Shops" finden sich auf oesterreich.gv.at und USP.gv.at.

Was kann ich tun, wenn ich ein unerwünschtes Foto von mir im Internet finde?

Ersuchen Sie zunächst die Webseitenbetreiberin/den Webseitenbetreiber, das Foto zu entfernen. Falls diese/dieser Ihrem Wunsch nicht nachkommt, müssen für das weitere Vorgehen die folgenden Fälle unterschieden werden:

  • Es handelt sich um ein Foto, das jemand anderer gemacht hat: Vorausgesetzt, dass die Veröffentlichung gegen berechtigte Interessen Ihrerseits verstößt, haben Sie einen Unterlassungsanspruch
  • Es handelt sich um ein Foto, das Sie selbst gemacht haben (mit beliebigem Motiv): In diesem Fall haben Sie einen unbedingten Unterlassungsanspruch und außerdem alle weiteren Ansprüche nach dem Urheberrechtsgesetz, insbesondere auch einen Schadenersatzanspruch

In beiden Fällen ist die Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts zur Einbringung einer Klage nach dem Urheberrechtsgesetz notwendig. Manchmal hilft aber auch bereits ein Schreiben Ihrer Anwältin/Ihres Anwalts. Für Streitigkeiten nach dem Urheberrecht ist das jeweilige Landesgericht zuständig (unabhängig vom Streitwert).

Ausführliche Informationen zum Thema "Datenschutz" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 17. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion