Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Freiwilliges Umweltschutzjahr

Das Freiwillige Umweltschutzjahr vereint Bildungs- und Berufsorientierungselemente. Außerdem ist es eine wichtige Form des gesellschaftlichen Engagements und dient dem Gemeinwohl genauso wie der eigenen Persönlichkeitsentwicklung.

Ziele des Freiwilligen Umweltschutzjahres, welches nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses absolviert werden kann, sind insbesondere die

  • Vertiefung von schulischer Vorbildung,
  • Persönlichkeitsentwicklung,
  • Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen, um Fertigkeiten für Berufsfelder im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz zu erwerben,
  • Berufsorientierung,
  • Stärkung der Kompetenzen im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz,
  • Förderung des Engagements für Umweltschutz der Teilnehmerinnen/der Teilnehmer und
  • das Kennenlernen der Arbeit in der Einsatzstelle.

Geeignete Einsatzstellen sind gemeinwohlorientierte und nicht gewinnorientierte Einrichtungen aus einem der folgenden Bereiche:

  • allgemeiner Umweltschutz,
  • Umweltbildung,
  • Natur- und Artenschutz,
  • ökologische Landwirtschaft mit Gemeinwohlzielen wie Kultur- und Landschaftsschutz und Erhaltung der Biodiversität,
  • Tierschutz,
  • nachhaltige Entwicklung und
  • Bewusstseinsbildung in der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Rahmenbedingungen entsprechen grundsätzlich jenen des Freiwilligen Sozialjahres.

Mindestalter

Grundsätzlich kann man ab dem Alter von 18 Jahren ein Freiwilliges Umweltschutzjahr absolvieren.

Dauer

Das Freiwillige Umweltschutzjahr darf höchstens einmal absolviert werden. Die Dauer ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

Taschengeld und Klimaticket

Die Trägerin/den Träger trifft die Verantwortung für die Auszahlung eines Taschengeldes an die Teilnehmerin/den Teilnehmer. Dieses beläuft sich auf 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze. Zusätzlich haben die Teilnehmenden gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz, der insbesondere durch die Zurverfügungstellung des Klimatickets abgegolten wird.

Familienbeihilfe

Nach dem Familienlastenausgleichsgesetz wird die Familienbeihilfe für volljährige Kinder grundsätzlich nur dann gewährt, wenn sie sich in Berufsausbildung befinden. Für das Freiwillige Umweltschutzjahr besteht eine Sonderregelung, mit der die Gewährung der Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres sichergestellt ist.

Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung

Die Teilnehmerinnen/die Teilnehmer des Freiwilligen Umweltschutzjahres sind nach dem ASVG kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Anrechnung auf den Zivildienst

Eine zehnmonatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Umweltschutzjahr, kann nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

FUJ-Lehrgang

Parallel zum Freiwilligeneinsatz absolvieren die Teilnehmenden den begleitenden FUJ-Lehrgang mit den Schwerpunkten Persönlichkeitsentwicklung, Berufsorientierung, Umweltbildung und Medienkompetenz. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik durchgeführt und ist mit 8 ECTS-Punkten zertifiziert.

Hinweis

Die Möglichkeit der Leistung eines Freiwilligen Umweltschutzjahres steht grundsätzlich auch Bürgerinnen/Bürgern aus anderen EU-Mitgliedstaaten offen. Nähere Informationen dazu bekommen Sie direkt beim zugelassenen Träger, Jugend-Umwelt-Plattform (→ JUMP):
Mag. Claudia Kinzl-Ogris, Telefon: +43 1 313 04 2012 bzw. E-Mail: fuj@jugendumwelt.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz