Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Arbeitsuche im EU-Raum
- Arbeitsuche vor Ort
- Arbeitsuche über das AMS
- EURES – Europaweite Arbeitsvermittlung
- Arbeitsmarktservice via Internet
Arbeitsuche vor Ort
Österreichische Bürgerinnen/österreichische Bürger haben das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat der EU auf Arbeitsuche zu begeben und danach zu entscheiden, ob sie als Auslandsösterreicherin/ Auslandsösterreicher im Land ihrer Wahl bleiben wollen. Die genauen Bestimmungen des jeweiligen Landes sind auf dem Portal "Europa für Sie" verfügbar oder können direkt bei den Behörden des Landes, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll, erfragt werden.
Tipp
Können auf "Your Europe" die gewünschten Informationen nicht gefunden werden, besteht die Möglichkeit, am Ende jeder Seite eine elektronische Anfrage an "Ihr Europa – Beratung" zu richten oder über die kostenfreie Telefonnummer 00800/67 89 10 11 anzurufen. Expertinnen/Experten beraten innerhalb einer Woche kostenlos und in verschiedenen Sprachen zu persönlichen Problemen.
Weiterführende Links
Arbeitsuche über das Arbeitsmarktservice (AMS) Österreich
Export von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
Wenn ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich besteht, kann der Bezug nach vierwöchiger Vormerkung beim AMS in Österreich ins EU-/EWR-Ausland oder die Schweiz mitgenommen werden. Insgesamt kann die Leistung maximal drei Monate im Ausland bezogen werden, längstens jedoch bis zum Ende des restlichen Anspruchs.
Sie müssen sich aber für die Abklärung, ob ein Leistungsexport für Sie möglich ist, in jedem Fall vor dem Auslandsaufenthalt mit Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle in Verbindung setzen.
Im Staat der Arbeitsuche müssen Sie sich innerhalb von sieben Tagen bei der zuständigen Arbeitsverwaltung melden und die dortigen Kontrollverfahren sowie die Voraussetzungen für einen Leistungsbezug erfüllen.
Sollten Sie bei der Arbeitsuche im Ausland nicht erfolgreich sein, müssen Sie vor Ablauf der Drei-Monats-Frist bzw. vor Ablauf des genehmigten Auslandsaufenthaltes wieder nach Österreich zurückkehren und Ihren Anspruch persönlich beim AMS geltend machen, da sonst der Anspruch auf alle Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung verloren geht.
Das Arbeitsmarktservice Österreich bietet einen umfassenden Service zum Thema "Europaweite Vermittlung". Es kann auch im eJobRoom des AMS nach einem Job im Ausland gesucht werden.
Online-Ratgeber und -Rechner
AMS-Ansprüche im Ausland (→ AMS)
Weiterführende Links
EURES – Europaweite Arbeitsvermittlung
EURES (EURopean Employment Services) ist ein Kooperationsnetzwerk zwischen der Europäischen Kommission, den öffentlichen Arbeitsmarktverwaltungen der Mitgliedstaaten sowie anderen mit Arbeitsmarktdienstleistungen befassten Organisationen, das die Mobilität im Bereich des Arbeitsmarktes über Grenzen hinweg fördert. Eine breite Palette an Dienstleistungen wird über das EURES-Portal oder über das ausgedehnte Netzwerk von mehr als 1.000 Beraterinnen/Beratern in den EURES-Mitglieds- und -Partnerorganisationen angeboten. Mit einem Online-Bewerbungstool können europaweite Bewerbungen rasch und professionell erledigt werden. Das EURES Portal enthält auch Informationen zu Arbeitsmarkt, Lebensbedingungen sowie zu den Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern in allen Mitgliedsländern.
Tipp
Auf dem EURES-Portal finden sich im Kapitel "Leben und Arbeiten" Informationen zu einer Reihe wichtiger Fragen, wie Wohnungssuche, Schule, Steuern, Lebenserhaltungskosten, Gesundheit etc.
Weiterführende Links
Arbeitsmarktservice via Internet
Folgende Länder bieten Informationen über ihr Arbeitsmarktservice via Internet an:
- Österreich (→ AMS)
- Belgien (→ VDAB)
- Belgien (→ FOREM)
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Italien (Südtirol)
- Italien (Bozen)
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechische Republik
- Ungarn
- Zypern
Mit 31. Jänner 2020 ist das Vereinigte Königreich aus der EU ausgetreten, die Übergangsphase dauerte bis zum 31. Dezember 2020.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft