Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Frühförderung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Frühförderung ist der Oberbegriff für ein Angebot speziell für Kinder in den ersten Lebensjahren und deren Familien, das sowohl medizinische als auch psychologische und pädagogische Aspekte umfasst. Die Frühförderung befasst sich einerseits mit Familienbegleitung, andererseits mit der umfassenden Förderung von Kindern mit Behinderungen oder von von Behinderung bedrohten Kindern oder von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen. Besonders wichtig ist dabei die interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachleute aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Psychotherapie, Logopädie, Musiktherapie sowie heilpädagogischer Frühförderung unter starker Einbeziehung der Eltern.
Frühförderung versteht das Kind nicht nur als Individuum, sondern auch als Teil eines Systems, einer Gruppe – der Familie. Die Frühförderin/der Frühförderer hat die Aufgabe, die Familie des Kindes unterstützend zu begleiten. Gelegenheit zur Aussprache und Erziehungsberatung wird geboten. Die Behinderung eines Kindes führt oft dazu, dass die Beziehung zwischen Mutter und Kind besonders eng wird. Darauf geht die Frühförderin/der Frühförderer ein, versucht aber, wo immer das möglich ist, auch Vater, Geschwister und andere Familienmitglieder einzubeziehen.
Ambulante Frühförderung und im Speziellen Hausfrühförderung werden in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Dadurch wird die zeitliche Belastung der Familie verringert. Im Gegensatz zur ungewohnten Atmosphäre eines Ambulatoriums wird bei der Betreuung zu Hause auf das Wohlbefinden der Kinder stärker geachtet und zusätzliche Stresssituationen werden vermieden.
Die optimale Förderung für das Kind zu finden, ohne das Familienleben zu beeinträchtigen, erweist sich oftmals als schwieriger Balanceakt. Hinter dem Wunsch, alles nur Erdenkliche für das Kind zu tun, verbirgt sich die Gefahr, es zu überfördern oder überfordern. Es gilt also, die richtige Gewichtung von alltäglichen Abläufen, Förderung und Freizeitaktivitäten zu finden.
Zuständige Stelle
Frühförderung wird in den einzelnen Bundesländern von unterschiedlichen Trägern durchgeführt. Wo Frühförderung in Ihrem Bundesland angeboten wird, erfahren Sie bei den Sozialabteilungen Ihrer Landesregierung. Frühförderzentren und stationäre Einrichtungen bieten Ihnen die Möglichkeit, an einem Ort verschiedene Fachleute zu kontaktieren.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt