Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Eintragung in das Widerspruchsregister

Das Widerspruchsregister ermöglicht eine wirksame Dokumentation eines Widerspruches gegen die Organspende. Es wurde mit 1. Jänner 1995 eingerichtet und wird vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (GÖG/ÖBIG) gemeinsam mit der Vergiftungsinformationszentrale geführt.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer Organentnahme bei einer hirntoten Person das Widerspruchsregister abzufragen, um nachzuprüfen, ob sie einer Organspende widersprochen hat. Die Abfrage ist rund um die Uhr möglich.

Jede Person, die im Fall des eigenen Todes keine Organe spenden möchte, kann durch Ausfüllen des Formulars "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" ihren Widerspruch in einem rechtlich gesicherten Umfeld erklären. Dazu wird das ausgefüllte Formular mittels E-Mail oder postalisch an das Widerspruchsregister übermittelt. Das Formular muss von der jeweiligen Person unterschrieben werden. Mündige Minderjährige ab 14 Jahren müssen selbst widersprechen.

Die Daten der Widersprechenden werden in das EDV-gestützte Widerspruchsregister eingetragen. Im Anschluss wird eine Eintragungsbestätigung per Post an die betreffende Person verschickt.

Die ausgefüllten Formulare (mit Originalunterschrift) über den Widerspruch gegen die Organspende können per Post oder per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:

Gesundheit Österreich GmbH 
Widerspruchsregister
Stubenring 6
A-1010 Wien
E-Mail-Adresse: wr@goeg.at

Eintragungen können ebenfalls mit dem Formular "Organspende – Widerspruch/Änderung/Löschung" wieder gelöscht werden.

Hinweis:

Auch Personen, die ihren Widerspruch gegen die Organspende im Widerspruchsregister dokumentieren lassen, erhalten ein Organ, wenn sie es benötigen.

Letzte Aktualisierung: 05.05.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz