Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rechtsberatung – Asyl
Allgemeines
Für antragstellende Personen auf internationalen Schutz besteht die Möglichkeit, im Verwaltungsverfahren kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch zu nehmen.
Im Rechtsmittelverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht besteht ein Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung bzw. Rechtsvertretung.
Sowohl die Rechtsauskunft als auch die Rechtsberatung und -vertretung obliegen der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU).
Rechtsauskunft im Verwaltungsverfahren
Alle antragstellenden Personen im Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats (Verfahren nach der Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung [AMM-VO]) und im Verfahren auf internationalen Schutz haben seit 12. Juni 2026 Anspruch auf kostenlose Rechtsauskunft.
Das Ersuchen um Rechtsauskunft ist an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über Free legal information – Asylum in Austria (BFA) zu richten.
Der Umfang der Rechtsauskunft wird in den EU-Verordnungen vorgegeben und umfasst unter anderem
- Orientierung und Erläuterungen zum Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats sowie zum Verfahren auf internationalen Schutz, einschließlich Informationen über die Rechte und Pflichten während dieser Verfahren
- rechtliche Fragen, die sich im Zuge des Asylverfahrens ergeben, einschließlich Informationen darüber, wie eine negative Entscheidung angefochten werden kann.
Die Rechtsauskunft wird im Rahmen von Gruppenterminen von der BBU angeboten. Für antragstellende Personen besteht bei diesen Terminen die Möglichkeit, Fragen zu den von der Rechtsauskunft erfassten Inhalten zu stellen. Im Gegensatz zur Rechtsberatung findet im Rahmen der Rechtsauskunft jedoch keine individuelle Beratung oder inhaltliche Auseinandersetzung mit den Erfolgsaussichten des Einzelnen statt.
Bei unbegleiteten Minderjährigen sind Rechtsberaterinnen/Rechtsberater der BBU ab Ankunft in der Erstaufnahmestelle Verfahrensvertreterinnen/Verfahrensvertreter. Nach Zuweisung an eine Betreuungsstelle eines Bundeslandes übernimmt diese Aufgabe der örtlich zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger jenes Bundeslandes, in dem die/der Minderjährige einer Betreuungsstelle zugewiesen ist.
Rechtsberatung und -vertretung im Beschwerdeverfahren
In Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des BFA – mit Ausnahme von unter anderem Kostenentscheidungen oder der Aktenvorlage im Rahmen einer Säumnisbeschwerde – ist eine kostenlose Rechtsberatung und -vertretung vorgesehen. Das Ersuchen um Rechtsberatung ist an die BBU zu richten.
Rechtsgrundlagen
- §§ 2, 13 BBU-Einrichtungsgesetz (BBU-G)
- § 29 Asylgesetz (AsylG)
- §§ 10, 49, 52 BFA-Verfahrensgesetz (BFA-VG)
