Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Eheschließung in Österreich ohne Wohnsitz

In Österreich können auch Personen heiraten, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen noch einen Wohnsitz in Österreich haben.

Rechtsgültigkeit der Ehe

Eine Ehe ist nach österreichischem Recht rechtswirksam, wenn sie vor einer österreichischen Standesbeamtin/einem österreichischen Standesbeamten geschlossen wurde. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob strengere Voraussetzungen für die Eheschließung nach dem jeweiligen Heimatrecht der Verlobten bestehen. Diese Prüfung ist wichtig, um die Anerkennung der Ehe im Herkunftsstaat sicherzustellen. Informationen darüber geben die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA).

Gleichgeschlechtliche Ehe

In Österreich können auch gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe schließen: Wenn das Personalstatut (in der Regel das Heimatrecht) einer/eines oder beider Verlobten die Eheschließung wegen des Geschlechts ausschließt, ist dennoch das österreichische Recht anzuwenden, sofern die Ehe in Österreich geschlossen wird. Eine solche Ehe wird nicht automatisch in allen anderen Staaten anerkannt, insbesondere nicht in jenen, die gleichgeschlechtliche Ehen rechtlich nicht vorsehen.

Anmeldung zur Eheschließung

Die  Anmeldung zur Eheschließung kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Ob eine Legalisation oder Apostille der Heiratsurkunde für den internationalen Rechtsverkehr erforderlich ist, hängt davon ab, ob zwischen Österreich und dem jeweiligen Staat ein bilaterales oder multilaterales Übereinkommen zur Anerkennung von Urkunden besteht.

Namensänderungen nach der Heirat

Das Namensrecht richtet sich nach dem Personalstatut der betroffenen Person, d.h. nach dem Recht ihres Herkunftsstaates. Es ist zudem zu prüfen, ob die Eheschließung in Österreich bei der zuständigen Vertretungsbehörde des jeweiligen Heimatstaates (→ BMEIA) nachzumelden ist.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz