Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Eheschließung in Österreich ohne Wohnsitz ("Touristenhochzeit")
In Österreich können auch Personen heiraten, die weder die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen noch einen Wohnsitz in Österreich haben.
Rechtsgültigkeit der Ehe
Eine Ehe ist nach österreichischem Recht formwirksam zustande gekommen, wenn sie durch eine standesamtliche Trauung geschlossen wurde. Darüber hinaus sollte jedoch das Vorliegen strengerer Eheschließungsvoraussetzungen nach dem jeweiligen Heimatrecht überprüft werden, damit die Eheschließung auch im Heimatstaat anerkannt wird. Informationen darüber geben die jeweiligen Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA).
Gleichgeschlechtliche Ehe
In Österreich können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Nach österreichischem Recht gilt: Wenn das nach dem Personalstatut anzuwendende Recht (in der Regel das Recht des Staates, dessen Staatsbürgerschaft jemand besitzt) eines oder beider Verlobten die Eheschließung wegen des Geschlechts eines oder beider Verlobten nicht vorsieht, so sind nach österreichischem Recht die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem die Ehe begründet wird. Das wäre dann bei einer Eheschließung in Österreich, österreichisches Recht. Achtung: Diese Eheschließung wird jedoch nicht automatisch in allen anderen Ländern rechtlich anerkannt.
Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung kann bei jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.
Ob eine Beglaubigung der Heiratsurkunde im internationalen Rechtsverkehr (Legalisation) der Heiratsurkunde bzw. eine Apostille – eine vereinfachte Form der Legalisation erforderlich ist, hängt auch davon ab, ob zwischen Österreich und dem jeweiligen Heimatstaat ein Abkommen über den untereinander stattfindenden Rechtsverkehr mit Urkunden getroffen wurde.
Wien
In Wien ist das Referat für Touristenhochzeiten unter touristenhochzeit@ma63.wien.gv.at zu kontaktieren, wenn jemand keinen Wohnsitz in Österreich hat.
Fremdsprachige Urkunden müssen
- in internationaler Ausfertigung oder
- mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache von einer Gerichtsdolmetscherin/einem Gerichtsdolmetscher
vorgelegt werden.
Salzburg
Auch die Stadt Salzburg bietet den Brautpaaren aus anderen Ländern ein besonderes Service an. Wer nicht die österreichische Staatsangehörigkeit hat bzw. Personenstandsfälle im Ausland vorzuweisen hat, hat zudem die Möglichkeit, sich bei der Stadt Salzburg telefonisch zu informieren: +43 662 8072 – 3510.
In Salzburg müssen fremdsprachige Urkunden im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. Wenn eine fremdsprachige Urkunde im Original gemeinsam mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden muss, darf die Übersetzung in der Regel nur von beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscherinnen/Dolmetschern vorgenommen werden.
Weitere Informationen zur Anmeldung zur Eheschließung in Österreich finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Namensänderungen nach der Heirat
Das Namensrecht unterliegt grundsätzlich den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, dessen Staatsbürgerschaft die betroffene Person besitzt. Zu prüfen ist auch, ob die Heirat in Österreich bei der Vertretungsbehörde des jeweiligen Heimatstaates (→ BMEIA) gemeldet werden muss.
Weitere Informationen zu Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung, Rechtliche Auswirkungen der Heirat − Pflichten in der Ehe sowie Heirat internationaler Paare finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weiterführende Links
- Beeidete und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher (→ BMJ)
- Eheschließung Anmeldung (→ Stadt Wien)
- Terminreservierung Eheschließung (→ Stadt Salzburg)
- Paare in Europa (→ EK)
Rechtsgrundlagen
§§ 16, 17 IPR-Gesetz
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz