Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Haltung von Listenhunden in Niederösterreich

Das Halten eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Listenhund" bzw. "Kampfhund") muss in Niederösterreich von der Hundehalterin/dem Hundehalter bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich angezeigt werden.

Hunde der folgenden Rassen oder Kreuzungen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden gelten in Niederösterreich als Listenhunde ("Kampfhunde") bzw. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Listenhunde und auffällige Hunde ( RIS) müssen an folgenden Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden:
an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen.

Außerdem müssen Halterinnen/Halter von Listenhunden und auffälligen Hunden ( RIS) über eine erweiterte Sachkunde verfügen, die mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zehn Stunden zu absolvieren ist und einen

  • theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes und einen
  • praktischen Teil über Leinenführigkeit, Sitzen und Freifolge umfasst.

Über die erfolgreich absolvierte erweiterte Sachkunde ist eine Bestätigung auszustellen.

Darüber hinaus müssen Halterinnen/Halter von Listenhunden die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll,
bei der Anmeldung angeben.

Die jeweilige Gemeinde kann weitere Vorschriften, die bei der Hundehaltung einzuhalten sind, wie den Maulkorb- und Leinenzwang, erlassen.

Generell dürfen in Niederösterreich nicht mehr als fünf Hunde bzw. nicht mehr als zwei Listen- oder auffällige Hunde in einem Haushalt gehalten werden, es sei denn, es handelt sich um Wachhunde, speziell ausgebildete Hunde oder Hunde zum Zweck der Zucht.
Alle Hundehalterinnen/Hundehalter müssen außerdem eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme in der Höhe von 725.000 Euro abschließen.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion