Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Ablauf der Lehrausbildung (Berufsausbildung, Lehrabschluss)
Das Lehrverhältnis (die Lehrausbildung) beginnt mit dem im Lehrvertrag vereinbarten Tag.
Die Ausbildung ist in Österreich im "dualen System" organisiert, d.h. sie findet sowohl am Ausbildungsort Lehrbetrieb (im Unternehmen, mit dem der Lehrvertrag vereinbart wurde), als auch am Ausbildungsort Berufsschule statt. Etwa 80 Prozent der Ausbildungszeit entfallen auf den Lehrbetrieb, 20 Prozent auf die Berufsschule. In manchen Branchen gibt es auch noch einen dritten Ausbildungsort (z.B. Bauakademien für Lehrberufe in der Baubranche).
Neben der Ausbildung im Betrieb erfolgt die Vermittlung der zur Berufsausbildung erforderlichen Kompetenzen in der Berufsschule. Je nach Beruf gibt es eine Reihe von Schulfächern, die erfolgreich abgeschlossen werden müssen. Ziel der Berufsschule ist es, die fachliche Ausbildung im Betrieb durch die Vermittlung von Fachtheorie und Fachpraxis zu ergänzen, die Allgemeinbildung zu vermitteln sowie – je nach angestrebtem Lehrberuf – fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse zu fördern.
Es gibt drei Arten von Berufsschulen:
- Ganzjährig, d.h. mindestens einmal wöchentlich an einem Tag
- Lehrgangsmäßig, d.h. zumeist zehn Wochen hindurch
- Saisonmäßig, d.h. geblockt in einer bestimmten Jahreszeit (z.B. bei Lehrberufen im Tourismus in der Nebensaison)
Berufsschulen für häufige Lehrberufe (beispielsweise Bürokauffrau/Bürokaufmann oder Bäckerei) gibt es in jedem Bundesland. Bei selten gewählten Lehrberufen gibt es weniger Berufsschulstandorte in Österreich; diese bieten in der Regel einen Internatsbetrieb für Berufsschülerinnen/Berufsschüler aus anderen Teilen des Landes an.
Hinweis
Informationen über Förderungsmöglichkeiten für pendelnde Lehrlinge befinden sich im Kapitel "Unterstützungen und Förderungen".
Das Programm "Lehre statt Leere" - Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe - bietet Lehrlingen und Lehrbetrieben eine kostenlose und individuelle Begleitung zu allen Fragen der Ausbildung (und für Lehrlinge zusätzlich auch zu privaten Herausforderungen).
Nach erfolgreicher Beendigung der Lehrzeit kann die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
Leistungsschwächere Jugendliche haben die Möglichkeit, im Rahmen der Berufsausbildung gemäß § 8b Berufsausbildungsgesetz ("Integrative Berufsausbildung") zu einem Lehrabschluss zu kommen.
Auch nachdem die Lehrausbildung erfolgreich abgeschlossen worden ist, können eine ganze Reihe von Weiterbildungsangeboten genutzt werden. Beispielsweise kann direkt danach eine Zusatz-Lehrabschlussprüfung in einem Lehrberuf desselben Berufsbereiches oder aufbauend eine Ausbildung zur Werkmeisterin/zum Werkmeister gemacht werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Berufsreifeprüfung ("Lehre mit Matura") zu absolvieren, die generell zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule berechtigt. Seit Mai 2024 bietet das Gesetz zur Höheren Beruflichen Bildung (HBB) die Einführung formaler Qualifikationen, die auf einer beruflichen Erstausbildung (z.B. Lehre) aufbauen, auf den Stufen 5-7 des NQR (Nationaler Qualifikationsrahmen) an.
Weiterführende Links
- Lehrlings- und Lehrbetriebscoaching (→ www.lehre-statt-leere.at) (Informationen und Anmeldung)
- Berufsbildende Schulen (→ BMBWF)
- → Schoolfinder der österreichischen Schulen (Verzeichnis aller österreichischen Berufsschulen und Informationen zu Lehrberufen sowie Tipps und Tricks für die richtige Bewerbung
- Berufsinfozentren (BIZ) des Arbeitsmarktservice (→ AMS) (Beratung über die Möglichkeiten bei der Lehrstellenauswahl)
- Arbeitsrecht in der Lehre (→ AK)
- Höhere Berufliche Bildung (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft