Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Beratungsstellen

Familienberatungsstellen

Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Psychologinnen/Psychologen sowie Juristinnen/Juristen stehen für eine anonyme Beratung bei den Familienberatungsstellen (→ familienberatung) zur Verfügung.

"Erste Anwaltliche Auskunft"

Die Rechtsanwaltskammern Österreichs organisieren in jedem Bundesland die "Erste Anwaltliche Auskunft (→ ÖRAK)". In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt wird im konkreten Fall zur Rechtslage und weiteren Vorgehensweise Hilfe geboten.

Amtstage der Bezirksgerichte

Grundsätzlich wird jeden Dienstag bei den Bezirksgerichten (→ BMJ) ein Amtstag abgehalten. Die dafür vorgesehenen Amtsstunden können beim zuständigen Wohnsitzgericht (→ BMJ) erfragt werden. Im Rahmen des Amtstages werden einfache Rechtsauskünfte aufgrund eines aktuellen Rechtsschutzbedürfnisses zu potenziell möglichen Gerichtsverfahren erteilt und mündliche Anträge, Klagen und Erklärungen, für die die Gerichte zuständig sind, entgegengenommen. Rechtsmittel können dagegen nicht zu Protokoll gegeben werden.

Sozialversicherungsträger

Die Sozialversicherungsträger (→ Österreichische Sozialversicherung) erteilen Auskünfte über kranken- und pensionsversicherungsrechtliche Auswirkungen einer Scheidung. Durch die Bekanntgabe der Scheidung beim Krankenversicherungsträger wird gewährleistet, dass eine Ehepartnerin/ein Ehepartner, die/der durch die Scheidung seinen Krankenschutz verliert, ein eigenständiges Versicherungsverhältnis eingehen kann.

Kinder- und Jugendhilfeträger

Mit Fragen zu Unterhalt für Kinder, Obsorge, Kontaktrecht (früher Besuchsrecht genannt) oder Hilfe bei Erziehungsproblemen wenden Sie sich an den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger, früher Jugendwohlfahrtsträger (Jugendamt) genannt.

Beratung bei einvernehmlichen Scheidungen

Haben die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung minderjährige Kinder, so sind sie verpflichtet, dem Gericht vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Weiterführende Links 

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz