Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Typisierung von Kfz-Umbauten

Allgemeine Informationen

Änderungen am Kfz, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit beeinflussen können, sind der zuständigen Landeshauptfrau/dem zuständigen Landeshauptmann anzuzeigen. Sind keine wesentlichen technischen Merkmale betroffen und werden Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt, kann die Änderung genehmigt werden und wird in das Genehmigungsdokument eingetragen.

Beispiel

  • Motoränderungen (z.B. höhere Leistung durch Chiptuning)
  • Fahrgestelländerungen (z.B. Tieferlegung)
  • Lenkradänderungen
  • Karosserieanbauteile (z.B. Spoiler)
  • Andere Felgen und Reifen als im Typenschein angegeben

Zuständige Stelle

Die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung des Bundeslandes, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet

Verfahrensablauf

Machen Sie in jedem Fall einen Termin bei der zuständigen Prüfstelle aus und erkundigen Sie sich, ob eine Genehmigung im konkreten Fall möglich ist.

Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.

Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Genehmigungsnachweis oder Genehmigungsdokument:
    • Typenschein oder
    • Einzelgenehmigung oder
    • Gültige Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung bzw.
    • Das bei der letzten Zulassung hergestellte Fahrzeug-Genehmigungsdokument
  • Bestätigung der Fachwerkstätte über den sach- und fachgerechten Umbau
  • Eventuell Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers
  • Eventuell Ziviltechnikergutachten oder Gutachten einer staatlich autorisierten Prüfstelle
  • Eventuell weitere Bestätigungen/Gutachten auf Verlangen der Prüfstelle
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

  • Pro Änderung: rund 26 Euro
  • Für die Eintragung in das Genehmigungsdokument: 14,30 Euro

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur