Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)

Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr der Justiz? Welche Eingaben können gemacht werden?

Über den Elektronischen Rechtsverkehr der Justiz (ERV) können alle Erst- und Folgeeingaben (Klagen, Klagebeantwortungen, Anträge, Schriftsätze, Rechtsmittel, Forderungsanmeldungen uvm.) samt Beilagen elektronisch und gesichert an die österreichischen Gerichte und Staatsanwaltschaften (nur Ersteingaben) übermittelt und empfangen werden.

Der Benutzerin/dem Benutzer des ERV stehen dafür grundsätzlich zwei Möglichkeiten offen:

ERV im Wege der Übermittlungsstellen

Teilnehmerinnen/Teilnehmer des ERV können bzw. müssen ihre Eingaben über eine Übermittlungsstelle elektronisch bei Gericht bzw. den Staatsanwaltschaften einbringen. Der Service der Übermittlung setzt eine Anmeldung bei einer Übermittlungsstelle voraus und steht grundsätzlich jedem zur Verfügung.

Gewisse Institutionen müssen den elektronischen Rechtsverkehr nutzen. An Kosten gegenüber der Übermittlungsstelle fallen eine Grundgebühr sowie Gebühren für jede getätigte Übermittlung an. Die Kommunikation zur Teilnehmerin/zum Teilnehmer erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg.

Verpflichtende Teilnehmerinnen/Teilnehmer sind:

  • Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte sowie Verteidigerinnen/Verteidiger in Strafsachen
  • Notarinnen/Notare
  • Kredit- und Finanzinstitute
  • Inländische Versicherungsunternehmen
  • Sozialversicherungsträger
  • Pensionsinstitute, Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, Pharmazeutische Gehaltskasse, Insolvenz-Entgelt-Fonds, IEF-Service GmbH
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Finanzprokuratur
  • Rechtsanwaltskammern

Weiterführende Links

Übermittlungsstellen – Elektronischer Rechtsverkehr (→ BMJ)

ERV im Wege von JustizOnline

JustizOnline (→ BMJ) ermöglicht es jeder Bürgerin/jedem Bürger, unter Verwendung der ID Austria elektronische Eingaben bei den Gerichten oder den Staatsanwaltschaften zu tätigen. Im Unterschied zur Übermittlung im Wege einer Übermittlungsstelle findet hier kein wechselseitiger elektronischer Verkehr statt. Diese Nutzungsmöglichkeit ist kostenfrei.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr

Letzte Aktualisierung: 11. Dezember 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz