Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Rasenmähzeiten in Niederösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben P
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
Paudorf |
Verordnung |
Rasenmähen zusätzlich: Musizieren und Singen |
verboten:
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Payerbach | Verordnung |
Betrieb von Motorrasenmähern mit Verbrennungsmotoren
Gewerbliche Betriebe sind von dieser Regelung ausgenommen. |
erlaubt:
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Perchtoldsdorf |
Verordnung |
jede Lärm verursachende Tätigkeit im Freien, sowie die Verrichtung von Arbeiten mit Lärmbelästigung, als auch der Betrieb von Lärm verursachenden Maschinen, gleichgültig auf welche Art diese Geräte angetrieben werden |
verboten:
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Pernegg |
keine Vorgaben |
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Perschling | Empfehlung | Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Persenbeug-Gottsdorf |
keine Vorgaben |
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Petronell |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
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Petzenkirchen |
keine Vorgaben |
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Pfaffstätten |
Verordnung |
lärmverursachende Gartenarbeiten (das sind alle im Garten oder in Grünanlagen anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Rasenkehrmaschinen, Heckenscheren, Spritzgeräten, Baumsägen mit Verbrennungsmotoren etc.) |
erlaubt:
verboten:
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Pöchlarn |
Verordnung |
Lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten (z.B. Rasenmähen, Ausklopfen von Textilien, Hämmern, Bohren, Sägen) |
verboten:
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Pöggstall | keine Vorgaben | ||
Pölla |
keine Vorgaben |
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Pottendorf |
keine Vorgaben |
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Pottenstein |
Verordnung |
Rasenmähen mit benzin- und strombetriebenen Motorrasenmähern zusätzlich: Holzschneiden mit Kreis- und Kettensägen, Arbeiten mit Schleif- und Trennmaschinen im Freien |
verboten:
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Pressbaum |
keine Vorgaben |
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Prigglitz |
Empfehlung |
Rasenmähen und Arbeiten mit höherem Lärmpegel |
zu unterlassen:
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Prinzersdorf | Verordnung | Verrichtung stark lärmender Haus- und Gartenarbeiten – insbesondere die Benützung von Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) |
verboten:
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Purkersdorf |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Pyhra |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion