Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Ausfüllen und Einreichen des Schecks

Ausfüllen

Am Dienstleistungsscheck (DLS) trägt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Sozialversicherungsnummer und Name der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers sowie den Tag der Beschäftigung ein. Unmittelbar nach Erledigung der vereinbarten Arbeiten wird der DLS an die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer übergeben (tageweise Entlohnung).

Achtung

Bei der ersten Einreichung des DLS und bei Änderungen müssen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ein Beiblatt ausfüllen, das gemeinsam mit dem DLS bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder beim DLS-Kompetenzzentrum der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (persönlich oder per Post) abzugeben ist.

Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bietet Ihnen das Beiblatt zum Dienstleistungsscheck zum Download (→ BVAEB) an. Hier können Sie angeben, ob Sie ein Antragsformular für die Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung zugesandt bekommen wollen. Nähere Informationen zum Thema "Sozialversicherung" im Zusammenhang mit der Entlohnung mit Dienstleistungsschecks finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

Einreichen

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Dienstleistungsschecks nach Erhalt durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber

  • der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau – DLS-Kompetenzzentrum in 8010 Graz, Lessingstraße 20, übermitteln,

entweder direkt elektronisch via DLS-App, via DLS-Online (→ BMAW), persönlich oder auf dem Postweg

  • oder über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK).

Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer erhält dann den Lohn auf ihr/sein Konto bzw. per Postanweisung.

Frist

Die Schecks müssen spätestens bis Ende des Folgemonats beim DLS-Kompetenzzentrum eingereicht oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgegeben werden.

Es besteht die Möglichkeit, sich mit Fragen zum Dienstleistungsscheck an das Servicetelefon unter der Telefonnummer 050405–40500 (zum Ortstarif) von Montag bis Donnerstag von 7 bis 16 Uhr und Freitag von 7 bis 14 Uhr zu wenden.

Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Voraussetzungen und Kauf", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft