Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Mehrkindzuschlag

Allgemeine Informationen

Den Mehrkindzuschlag können Eltern mit drei oder mehr Kindern erhalten.

Der Mehrkindzuschlag beträgt monatlich 23,30 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Er muss für jedes Kalenderjahr gesondert geltend gemacht werden und wird im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt bzw. bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.

Hinweis

Wenn Sie keine steuerpflichtigen Einkünfte haben, ist eine direkte Auszahlung durch die zuständige Stelle möglich.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Familienbeihilfebezug für mindestens drei Kinder
  • Es besteht nur dann ein Anspruch, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag für ein Jahr gebührt demnach jeweils auf Grundlage des Einkommens des Vorjahres. Die jährliche Einkommensgrenze, die nicht überschritten werden darf, beträgt 55.000 Euro. Die Berechnung des für die Gewährung des Mehrkindzuschlages zulässigen Familieneinkommens erfolgt analog der Ermittlung des für die Gewährung der Familienbeihilfe zulässigen Einkommens eines Kindes. Informationen zur Berechnung des zulässigen Einkommens finden sich auf der Seite "Zuverdienstgrenze bei Bezug der Familienbeihilfe".

Hinweis

Beim Mehrkindzuschlag können die Kinder aus einem Haushalt, wenn teilweise vom Vater und teilweise von der Mutter Familienbeihilfe bezogen wird, zusammengerechnet werden. Die Eltern müssen sich in dem Fall einigen, wer den Mehrkindzuschlag erhalten soll.

Fristen

Der Mehrkindzuschlag kann jederzeit beantragt werden. Rückwirkend wird er jedoch nur für fünf Jahre ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Zuständige Stelle

Finanzamt Österreich

Verfahrensablauf

Der Mehrkindzuschlag wird in der Regel bei der Arbeitnehmerveranlagung ausgezahlt. Er muss daher im Rahmen der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder der Einkommensteuererklärung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

Die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder am Ende dieser Seite. Die Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder die Einkommensteuererklärung können Sie mittels FinanzOnline abgeben.

Die Formulare müssen ausgefüllt und unterschrieben bei der zuständigen Stelle eingereicht bzw. elektronisch abgesendet werden. Vergessen Sie nicht, die erforderlichen Unterlagen beizulegen. Bei elektronischer Antragstellung müssen diese gegebenenfalls persönlich oder per Post nachgereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gegebenenfalls bei Zusammenrechnung der im Haushalt lebenden Kinder: Verzichtserklärung eines Elternteils auf den Mehrkindzuschlag

Kosten

Die Beantragung des Mehrkindzuschlags ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG)

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt