Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Anwendbares Recht beim Online-Shopping

Das Herkunftslandprinzip bedeutet, dass innerhalb der EU grundsätzlich das Recht des Sitzstaates der Online-Shop-Betreiberin/des Online-Shop-Betreibers anwendbar ist. Der Sitzstaat ist der Staat, in dem die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber ihr/sein Unternehmen niedergelassen hat.

Ist die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber mit ihrem/seinem Unternehmen in Österreich niedergelassen, gilt grundsätzlich österreichisches Recht.

Bei Online-Verträgen zwischen Verbraucherinnen/Verbrauchern und Unternehmerinnen/Unternehmern ist jedoch das Recht jenes Staates anzuwenden, in welchem die Verbraucherin/der Verbraucher ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Vereinbarung eines anderen Rechts (Rechtswahl) ist grundsätzlich möglich – dies erfolgt häufig in den AGB des Unternehmens. Allerdings bleibt dadurch der Schutz durch zwingende Regelungen des Verbraucherstaates (also etwa Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes) unberührt, falls diese für die Konsumentin/den Konsumenten günstiger sind.

Beispiel

Kauft eine österreichische Konsumentin/ein österreichischer Konsument von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Deutschland Waren oder Dienstleistungen an, muss das österreichische Konsumentenschutzgesetz so weit angewendet werden, als es für die Verbraucherin/den Verbraucher günstiger ist. Kauft eine deutsche Konsumentin/ein deutscher Konsument Waren oder Dienstleistungen von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Österreich, muss auch das deutsche Verbraucherrecht beachtet werden.

Nähere Informationen zum anwendbaren Recht finden sich auf USP.gv.at.

Seit 3. Dezember 2018 ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Sie regelt, dass alle Verbraucherinnen/Verbraucher aus der EU grundsätzlich den gleichen Zugang zu allen Online-Shops in der EU haben sollen. Internetseiten sollen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem vorübergehenden Aufenthaltsort der Verbraucherin/des Verbrauchers "geblockt" werden. So ist beispielsweise die Verweigerung des Zugriffs auf einen Online-Shop wegen der Herkunft der Besucherin/des Besuchers (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Lieferadresse oder IP-Adresse) verboten. Allerdings kann jede Online-Shop-Betreiberin/jeder Online-Shop-Betreiber ihr/sein Liefergebiet weiterhin frei bestimmen. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss die gekaufte Ware abholen oder die Abholung durch dritte Personen auf eigene Kosten organisieren, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber nicht in das Land der Verbraucherin/des Verbrauchers liefert.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion