Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Rasenmähzeiten in Niederösterreich

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben A  

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

 

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Niederösterreich wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten                  

 

 

 

 

Achau

Verordnung

Betrieb von Geräten und Maschinen mit Verbrennungsmotoren (Motorrasenmäher, Betonmischmaschinen, Motorsägen) im gesamten Wohn- und Siedlungsgebiet

verboten:

  • Samstag
    • 12 bis 15 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Aggsbach 

keine Vorgaben 

 

 

Alland

Verordnung

Betrieb von treibstoffbetriebenen Maschinen zur Gartenpflege ( z.B. Benzinrasenmäher)

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 16 Uhr

Allentsteig 

keine Vorgaben 

 

 

Altenburg Empfehlung

Betrieb von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) sowie Betrieb von anderen Maschinen und Geräten mit Verbrennungsmotoren; Inbetriebnahme von Motorsägen, Kreissägen, Laubstaubsaugern und Häckslern und das Laufenlassen von Verbrennungsmotoren zur Reparatur

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Altendorf

keine Vorgaben

 

 

Altlengbach 

Verordnung 

Inbetriebnahme von Rasenmähern im Gemeindegebiet  

gilt nicht für:

land- und forstwirtschaftliche Betriebe

verboten:

  • Montag bis Freitag
    • 22 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • 20 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Amaliendorf-Aalfang

Verordnung 

Rasenmähen mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Bohren, Sägen, Schleifen, Sägen etc.

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Amstetten

Verordnung

Verwendung oder Betrieb von lärmerzeugenden Maschinen, Spiel- und Sportgeräten sowie sonstigen Geräten wie Rasenmähern, Motorspritzpumpen, Ketten- und Kreissägen, ferngesteuerten Flugzeugen und Autos oder ähnlichen in Wohngebieten

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag) 
    • 12 bis 14 Uhr
    • 20 bis 6 Uhr
  • Samstag
    • 12 bis 14 Uhr
    • ab 18 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Andlersdorf

keine Vorgaben

 

 

Ardagger

Verordnung

Rasenmähen

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 7 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Artstetten-Pöbring

keine Vorgaben

 

 

Aspang-Markt

keine Vorgaben

 

 

Aspangberg- St. Peter

Verordnung

Inbetriebnahme von Baumaschinen, Motor- und Kreissägen, Kompressoren, Rasenmähern und Heckenscheren mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher)

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Asparn an der Zaya

keine Vorgaben

 

 

Asperhofen

Verordnung

Verwendung von Rasenmähern

verboten:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 22 bis 6 Uhr
  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 

Atzenbrugg

keine Vorgaben

 

 

Auersthal

keine Vorgaben

 

 

 

Letzte Aktualisierung: 21. August 2012

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion