Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Zuverdienstgrenzen bei Bezug der Studienbeihilfe

Die Einkommensgrenze beträgt generell 15.000 Euro jährlich. Wenn für eigene Kinder Unterhalt geleistet wird, erhöht sich die Jahresgrenze um mindestens 3.000 Euro.

Das Einkommen (der Antragstellerin/des Antragstellers) vor dem Beihilfenbezug hat keine Auswirkung auf die Höhe der laufenden Studienbeihilfe.

Als Einkommen im Sinne des Studienförderungsgesetzes gelten alle steuerpflichtigen Einkünfte (aus selbstständiger bzw. unselbstständiger Tätigkeit) sowie Pensionen (auch Waisenpensionen), Renten und bestimmte steuerfreie Bezüge wie Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld (→ USP), Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Sonderunterstützungen nach dem Sonderunterstützungsgesetz.

Beim Einkommen nach StudFG handelt es sich weder um Brutto- noch Nettobeträge, sondern es wird aus Bruttoeinkommen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben gebildet.

Die Einhaltung der Zuverdienstgrenze wird nachträglich überprüft. Liegen die Einkommensnachweise für ein Kalenderjahr, in dem Studienbeihilfe bezogen wurde, vor, wird der Beihilfenanspruch neu berechnet. Ergibt diese abschließende Berechnung, dass die Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro im betreffenden Kalenderjahr überschritten wurde, reduziert sich der Beihilfenanspruch in dem Ausmaß, in dem die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. Dieser Betrag ist zurückzuzahlen.

Die Zuverdienstgrenze verringert sich aliquot, wenn nicht während des gesamten Jahres Studienbeihilfe bezogen wird.

Weiterführende Links

Zuverdienstgrenzen bei Bezug der Studienbeihilfe (→ AK)

Letzte Aktualisierung: 29. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung