Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Medizinische Dienste

Frühförderungen und Sehfrühförderungen

Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.

Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.

Notrufe

Notruftelefone

Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.

Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung). 

Pflegeheime, Hospize und Spitäler

Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bezogen werden kann.

Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.

Psychosozialer Dienst (PSD)

Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.

Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.

Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion