Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen.
Es gelten folgende Voraussetzungen für die Steuerfreiheit:
- Es liegt eine Dienstreise vor
- Der amtliche Höchstsatz wird nicht überschritten
- Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat für den Betrieb des Fahrzeuges selbst aufzukommen
- Ein Fahrtenbuch (→ USP) oder sonstige Unterlagen zum Nachweis der für das Unternehmen gefahrenen Kilometer liegt vor
Mit dem amtlichen Kilometersatz sind folgende Aufwendungen abgegolten:
- Abschreibung/Wertverlust
- Treibstoff und Öl
- Wartung und Reparaturen aufgrund des laufenden Betriebes
- Zusatzausrüstungen (z.B. Winterreifen, Schneeketten etc.)
- Autoradio, Navigationsgerät
- Steuern und (Park-)Gebühren und in- sowie ausländische Mautgebühren
- Alle Versicherungen (inklusive Vollkasko-, Insassenunfall-, Rechtsschutzversicherung)
- Mitgliedsbeiträge diverser Autofahrerclubs
- Finanzierungskosten (Kredit- oder Leasingraten)
Hinweis
Amtliche Kilometergeldsätze kann die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber auch für Radfahrerinnen/Radfahrer sowie Mitfahrerinnen/Mitfahrer steuerfrei auszahlen.
Wer sich für den amtlichen Kilometersatz entschieden hat, kann keine höheren Aufwendungen mehr verrechnen. Wer jedoch den Nachweis (z.B. Führung eines Fahrtenbuchs (→ USP)) erbringen kann, dass die tatsächlichen Kosten für die beruflichen Fahrten höher sind als der Kilometersatz, kann die Differenz beim Finanzamt (→ BMF) im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Auflistung der Kilometergelder (seit 01.01.2011):
Kraftfahrzeugtype | Kilometergeld in Euro (auf volle Cent aufgerundet) |
---|---|
PKW | 0,42 |
Motorfahrräder und Motorräder | 0,24 |
Mitfahrerinnen/Mitfahrer | 0,05 |
Fahrrad | 0,38 |
Hinweis
Die in der Tabelle angeführten Beträge werden pro gefahrenem Kilometer ausgezahlt. Das amtliche Kilometergeld kann für maximal 30.000 Kilometer pro Kalenderjahr steuerfrei ausgezahlt werden.
Tipp
Falls die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber für beruflich gefahrene Kilometer kein oder weniger an Kilometergeld ausbezahlt, kann die Differenz bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden. Für berufliche Reisen mit dem Fahrrad können nur 0,38 Euro/km, maximal 570 Euro im Jahr (1.500 km) als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Weiterführende Links
Reisekosten aus Steuersicht (→ AK)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen