Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Einreise und Aufenthalt
- Für die Einreise, den Aufenthalt in Österreich und die Ausreise benötigen Studierende aus Drittstaaten grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen sie darüber hinaus im Regelfall ein Visum. Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengenraum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. Welche Staatsangehörigkeit zur Einreise ohne Visum berechtigt, kann der Liste der Visumspflichten entnommen werden. Alle Arten von Visa müssen grundsätzlich vor der Einreise bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft, Konsulat) im Ausland beantragt werden.
- Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Für Studierende ist das die "Aufenthaltsbewilligung – Studierende". Diese muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 3 bis 6 Monate vor der geplanten Einreise nach Österreich zu stellen. Ist die Einreise ohne Visum erlaubt, kann der Erstantrag auch nach der Einreise bei der Niederlassungsbehörde in Österreich abgegeben werden.
Dauert der Aufenthalt in Österreich maximal sechs Monate, wird kein Aufenthaltstitel benötigt, es genügt das Visum. - Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden.
- Vor der Einreise sollte eine Unterkunft (Wohnung, Studentenheim o.ä.) organisiert werden.
- Eventuell ist die Eröffnung eines Bankkontos sinnvoll.
- Angaben zur Finanzierung des Aufenthalts:
- Studierende bis zum 24. Lebensjahr müssen 613,16 Euro für jeden Aufenthaltsmonat,
- ab dem 24. Lebensjahr 1.110,26 Euro für jeden Monat
Dies ist zum Beispiel durch ein Guthaben auf einem Sparbuch oder Konto bei einer österreichischen Bank oder durch eine Haftungserklärung oder einen Unterhaltsvertrag einer in Österreich lebenden Person möglich. Auch ist eine Bestätigung über eine zukünftige Unterhaltsleistung aus dem Herkunftsland grundsätzlich möglich – dieser Nachweis ist allerdings aufwendiger. Weiters kommt als Nachweis der Ankauf von Traveller Cheques in entsprechendem Ausmaß oder auch eine Bestätigung über ein Stipendium in Betracht. - Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine Unterkunft wie durch Mietvertrag, Wohnrechtsvereinbarung oder Reservierungsbestätigung für die Dauer von 12 Monaten
- Nachweis über regelmäßige Aufwendungen wie Miete, Betriebskosten, Alimente, Kreditbelastungen (diese durch einen aktuellen Auszug aus der Evidenz eines staatlich anerkannten Kreditverbandes),
- Krankenversicherungsnachweis von der erwarteten Genehmigung des Antrages bis zur Aufnahme des Studiums in Österreich oder bis zur Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung. Die Anmeldung zur Studierendenselbstversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskase ist auf Aufforderung der Inlandsbehörde nachzuweisen.
Weiterführende Links
Liste der Visumspflichten (→ BMI)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion