Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Errichtung der letztwilligen Verfügungen
Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, kann eine letztwillige Verfügung (Testament, Vermächtnisanordnung) errichten.
Voraussetzung für die Errichtung eines Testaments:
- Grundsätzlich kann jede Person, die über 18 Jahre alt ist, ein Testament errichten. Im Rahmen der Testierfähigkeit wird dabei verlangt, dass ihr bewusst ist, dass sie testiert und dass sie den Inhalt der Verfügung versteht.
- Personen zwischen 14 und 18 Jahren können nur mündlich vor Gericht oder einer Notarin/einem Notar testieren. Dabei müssen sich das Gericht (BMJ) oder die Notarin/der Notar (ÖNK) überzeugen, dass die Testierfähigkeit gegeben ist.
Folgende Personengruppen sind testierunfähig und können kein Testament errichten:
- Personen unter 14 Jahren
- Personen, bei denen die freie Willensbildung aufgrund einer psychischen Krankheit oder aus sonstigem Grund (z.B. bei akutem Vollrausch) ausgeschlossen ist
Vor dem 1. Jänner 2017 konnten Personen, für die wegen einer Behinderung eine Sachwalterin/ein Sachwalter (nunmehr: Erwachsenenvertreterin/Erwachsenenvertreter) bestellt war, nur mündlich vor Gericht oder Notarin/Notar testieren, sofern dies gerichtlich angeordnet war. Seit dem 1. Jänner 2017 besteht eine solche Einschränkung nicht mehr.
Auf sonstige letztwillige Verfügungen (ohne Erbseinsetzung) sind die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
