Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Erziehung – Gewalt ist keine Lösung

Das Erziehen von Kindern ist nicht einfach. Berufliche Schwierigkeiten, Probleme mit der Partnerin/dem Partner oder als Alleinerzieherin/Alleinerzieher, schulische Probleme des Kindes oder die Pubertät können oft zu einer großen Belastung werden, der nicht jeder/jede Erwachsene gewachsen ist.

Die klassische "ausgerutschte Hand" oder andere "Züchtigungsmethoden" sind keine geeigneten Erziehungsmittel. Denn Gewalt, in welcher Form auch immer, ist niemals zielführend und auch gesetzlich untersagt. "Kinder haben ein Recht" auf gewaltfreies Aufwachsen!

Geschlagene Kinder

  • haben Angst vor den Eltern,
  • verlieren ihr Vertrauen in die Eltern,
  • haben ein geringes Selbstwertgefühl und
  • werden oft aggressiv oder völlig gehemmt.

Hinweis

Angst vor den Eltern ist einer positiven Kommunikation abträglich und hemmt unter Umständen die Lernfähigkeit und Entwicklung des Kindes.

Wenn man sich mit seinen Problemen allein gelassen fühlt und gestresst ist, sollte man Hilfe von außen in Anspruch nehmen:

  • Sichern Sie sich zeitweise eine "Verschnaufpause". Bitten Sie Verwandte, Bekannte oder Freundinnen/Freunde, Ihnen ab und zu Ihr Kind abzunehmen.
  • Zahlreiche Institutionen sind darauf spezialisiert, bei Familien- und Erziehungsproblemen und wirtschaftlichen Krisensituationen kompetente Hilfe anzubieten. Nutzen Sie das vielfältige Angebot an kostenlosen und anonymen Beratungsstellen.
  • Nutzen Sie Angebote der Elternbildung, die vielfältige Informationen zu Erziehungsfragen bieten, noch bevor Probleme auftreten.

Tipp

Für Krisenberatung in Wien steht Ihnen die Servicestelle der MA11 (Amt für Jugend und Familie) unter der Telefonnummer 4000-8011 zur Verfügung.

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt