Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Tages- und Beschäftigungsstrukturen ("Beschäftigungstherapie")

Allgemeine Informationen

Für Menschen, die infolge von Art und Ausmaß ihrer Beeinträchtigungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch auf einem geschützten Arbeitsplatz oder in einem Integrativen Betrieb nicht in der Lage sind, bieten die Bundesländer auf der Grundlage ihrer Zuständigkeit die Möglichkeit der Beschäftigung in Tages- und Beschäftigungsstrukturen an.

Die Arbeits- und Tätigkeitsschwerpunkte sind unterschiedlich. Neben Werkstätten mit einer Tagesstruktur werden auch Einrichtungen mit Wohnheimen angeboten. Durch fachkundige Betreuung und auf die individuelle Situation abgestimmte Aktivitäten sollen die Fähigkeiten der Menschen gefördert und weiterentwickelt werden. Einzelne Träger bieten Qualifizierungsgruppen, um Menschen mit Behinderungen an den Arbeitsmarkt heranzuführen.

In den Tageswerkstätten gibt es keine Entlohnung, sondern ein Taschengeld. Bestehende finanzielle Leistungen, wie z.B. Familienbeihilfe oder eine allfällige Pension, bleiben davon jedoch unberührt. Seit 2011 sind diese Personen gesetzlich unfallversichert. Des Weiteren leben für Menschen mit Behinderungen in tagesstrukturierenden Einrichtungen nach einem gescheiterten Arbeitsversuch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bestimmte Leistungen, wie z.B. die erhöhte Familienbeihilfe, Waisenpension, wieder auf.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Aufnahme in eine Einrichtung der Beschäftigungstherapie erfolgt nach Anhörung eines Sachverständigenteams, das aus

  • Ärztinnen/Ärzten,
  • Psychologinnen/Psychologen,
  • diplomierten Sozialarbeiterinnen/diplomierten Sozialarbeitern und
  • Berufsberaterinnen/Berufsberatern

besteht.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Beschäftigungstherapie kann formlos bei der zuständigen Behörde eingebracht werden.

Rechtsgrundlagen

Teilhabe-, Chancengleichheits- oder Sozialhilfegesetze der Bundesländer

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz