Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Behindertenanwalt – Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
In jedem Bundesland in Österreich bietet der Behindertenanwalt Sprechtage. Diese Sprechtage können auf der Homepage des Behindertenanwalts abgefragt werden. In einigen Bundesländern gibt es auch eigene Anwaltschaften für Menschen mit Behinderung.
Der Behindertenanwalt bietet Beratung und Unterstützung in Themen wie Beschäftigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, Integration bei Freizeitaktivitäten und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.
Kontakt
Name | Kontaktdaten | Informationen zur Ombudsstelle |
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Österreichweit: Behindertenanwalt | Babenbergerstraße 5/4 1010 Wien Telefon: +43 800 80 80 16 Fax: +43 1 71100 862237 E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at |
Sprechtage der Behindertenanwältin in den Bundesländern |
Burgenland: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung | Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - Erdgeschoß Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt Telefon: +43 57-600/2153 Telefax: +43 57-600/2171 E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at |
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Kärnten: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung | Völkermarkter Ring 31 9021 Klagenfurt am Wörthersee Telefon: +43 50 536 57151 Fax: +43 50 536 57150 E-Mail: abt1.behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at |
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten |
Niederösterreich: Niederösterreichische Monitoringausschuss | Rennbahnstraße 29, Stiege B, 3/311 3109 St. Pölten Telefon: +43 2742/9005-16212 Fax: +43 2742/9005-16279 E-Mail: post.gbb@noel.gv.at |
Informationen zur Niederösterreichischen Monitoringstelle |
Steiermark: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung | Palais Trauttmansdorff Zugang: Bürgergasse 5, 4.Stock 8010 Graz Telefon: +43 316 877-2745 Fax: +43 316 877 5505 E-Mail: amb@stmk.gv.at |
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark |
Tirol: Behindertenansprechpartner beim Landesvolksanwalt | Meraner Straße 5 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 508 3052 E-Mail: landesvolksanwaltschaft@tirol.gv.a |
Informationen zum Behindertenansprechpartner beim Landesvolksanwalt in Tirol |
Wien: Wiener Monitoringstelle − Rechte von Menschen mit Behinderungen | Büro der Wiener Monitoringstelle c/o Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen Muthgasse 62/RiegelC/3. Stock/Tür C 3.07 1190 Wien Telefon: +43 1 4000 38950 E-Mail: buero@monitoringstelle.wien |
Informationen zur Wiener Monitoringstelle − Rechte von Menschen mit Behinderungen |
Hinweis
Auch die Antidiskriminierungsstellen bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen mit Behinderung bei der Verfolgung ihrer Rechte.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion