Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Behindertenanwalt – Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung

In jedem Bundesland in Österreich bietet der Behindertenanwalt Sprechtage. Diese Sprechtage können auf der Homepage des Behindertenanwalts abgefragt werden. In einigen Bundesländern gibt es auch eigene Anwaltschaften für Menschen mit Behinderung.

Der Behindertenanwalt bietet Beratung und Unterstützung in Themen wie Beschäftigung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Jugendliche mit Beeinträchtigungen, Integration bei Freizeitaktivitäten und Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Kontakt

Kontaktdaten der Anwälte für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung
Name Kontaktdaten Informationen zur Ombudsstelle
Österreichweit: Behindertenanwalt Babenbergerstraße 5/4
1010 Wien
Telefon: +43 800 80 80 16
Fax: +43 1 71100 862237
E-Mail: office@behindertenanwalt.gv.at
Sprechtage der Behindertenanwältin in den Bundesländern
Burgenland: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Technologiezentrum Eisenstadt, Bauteil 5 - Erdgeschoß
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Telefon: +43 57-600/2153
Telefax: +43 57-600/2171
E-Mail: post.patientenanwalt@bgld.gv.at
Kärnten: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Völkermarkter Ring 31
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon: +43 50 536 57151
Fax: +43 50 536 57150
E-Mail: abt1.behindertenanwaltschaft@ktn.gv.at 
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten
Niederösterreich: Niederösterreichische Monitoringausschuss Rennbahnstraße 29, Stiege B, 3/311
3109 St. Pölten
Telefon: +43 2742/9005-16212
Fax: +43 2742/9005-16279
E-Mailpost.gbb@noel.gv.at
Informationen zur Niederösterreichischen Monitoringstelle
Steiermark: Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung Palais Trauttmansdorff
Zugang: Bürgergasse 5, 4.Stock
8010 Graz
Telefon: +43 316 877-2745
Fax: +43 316 877 5505
E-Mail: amb@stmk.gv.at
Informationen zur Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in der Steiermark
Tirol: Behindertenansprechpartner beim Landesvolksanwalt Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 508 3052
E-Mail: landesvolksanwaltschaft@tirol.gv.a
Informationen zum Behindertenansprechpartner beim Landesvolksanwalt in Tirol
Wien: Wiener Monitoringstelle − Rechte von Menschen mit Behinderungen Büro der Wiener Monitoringstelle
c/o Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Muthgasse 62/RiegelC/3. Stock/Tür C 3.07
1190 Wien
Telefon: +43 1 4000 38950
E-Mail: buero@monitoringstelle.wien
Informationen zur Wiener Monitoringstelle − Rechte von Menschen mit Behinderungen

Hinweis

Auch die Antidiskriminierungsstellen bieten Information, Beratung und Unterstützung für Personen mit Behinderung bei der Verfolgung ihrer Rechte.

Letzte Aktualisierung: 16. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion