Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Verbotene Handlungen

Suchtmittel dürfen grundsätzlich nur im medizinischen, veterinärmedizinischen oder wissenschaftlichen Bereich verwendet werden. Der darüber hinausgehende Erwerb, der Besitz, die Erzeugung, das Befördern, die Ein- und Ausfuhr sowie das Anbieten, das Überlassen und das Verschaffen von Suchtmitteln ist in Österreich verboten und mit gerichtlicher Strafe bedroht. Dasselbe gilt auch für das Anbauen von Opiummohn, des Kokastrauchs und der Cannabispflanze zum Zweck der Suchtgiftgewinnung und für das Anbieten, Überlassen und Verschaffen bzw. Anbauen sogenannter halluzinogener Pilze ("Magic Mushrooms") zum Zweck des Suchtgiftmissbrauchs.

Wer eine der genannten Handlungen tätigt, begeht eine Straftat und ist grundsätzlich mit einer Freiheits- oder einer Geldstrafe zu bestrafen. Wer diese Straftaten in Bezug auf eine die Grenzmenge übersteigende Menge oder eine große Menge (das 15-fache der Grenzmenge übersteigende Menge) an Suchtmitteln begeht, der/dem droht eine höhere Strafe. In der Suchtgift-Grenzmengenverordnung bzw. der Psychotropen-Grenzmengenverordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist diese Grenzmenge für jedes Suchtmittel festgelegt. Diese Werte beziehen sich auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes. Der Konsum von Suchtmitteln ist zwar in der Aufzählung der verbotenen Handlungen nicht erwähnt, da man psychoaktive Substanzen aber nur dann konsumieren kann, wenn man diese auch besitzt, ist auch der Konsum indirekt von den Strafen erfasst.

Achtung

Der Konsum jeder "illegalen" psychoaktiven Substanz – auch in einer noch so kleinen Menge – ist über den Erwerb und Besitz dieses Suchtmittels mit Strafe bedroht.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 22. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Justiz