Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Israelitische Religionsgesellschaft – Eintritt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Eintritt einer jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft:
Die Aufnahme in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einem persönlichen Gespräch mit dem Oberrabbiner der Kultusgemeinde verbunden.
Voraussetzungen
- Ausgefülltes und selbst unterschriebenes Antragsformular
- Hauptwohnsitz in Österreich (die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig)
- Persönliche Dokumente im Original:
- Bestätigung der Meldung
- Ishur Yahadut – anerkannte Rabbinatsbestätigung des jüdischen Status
- Optional:
- Heiratsurkunde/Ketuba
- Scheidungsbestätigung des Beit Din
Tipp
Die Israelitische Kultusgemeinde in Wien erteilt Ihnen genaue Auskünfte darüber, welche Papiere und Unterlagen für den Eintritt in die Religionsgesellschaft mitzubringen sind.
Zusätzliche Informationen
Der Eintritt einer nicht-jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einer längeren Vorbereitungszeit von ein bis zwei Jahren verbunden.
Personen, die in die Israelitische Religionsgesellschaft aufgenommen werden wollen, wird von Seiten der Kultusgemeinde empfohlen, zuerst schriftlich Kontakt aufzunehmen. Das Schreiben an die Kultusgemeinde soll eine Vorstellung der Person sowie eine Begründung enthalten, warum diejenige Person dieser Religionsgesellschaft beitreten möchte.
Weiterführende Links
- Israelitische Kultusgemeinde Wien (→ IKG Wien)
- Antragsformular auf Mitgliedschaft (→ IKG Wien)
- Liste der für eine Mitgliedschaft benötigten Dokumente (→ IKG Wien)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion