Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Arbeitslosengeld – längerer Anspruch

Generell kann eine anspruchsberechtigte Arbeitsuchende/ein anspruchsberechtigter Arbeitsuchender für 20 Wochen Arbeitslosengeld beziehen. Aufgrund verschiedener Umstände (längere durchgängige Beschäftigung in einem Dienstverhältnis mit Arbeitslosenversicherung, Alter der Arbeitsuchenden/des Arbeitsuchenden, Schulungsmaßnahmen innerhalb einer Arbeitsstiftung) kann sich die Dauer der Anspruchsberechtigung verlängern. So verlängert sich die Bezugsdauer auf 30 Wochen, wenn 156 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungen vorliegen.

Für ältere Arbeitsuchende gebührt eine längere Bezugsdauer unter folgenden Voraussetzungen:

  • Wenn Sie über 40 Jahre alt sind und in den letzten zehn Jahren mindestens 312 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 39 Wochen lang erhalten.
  • Wenn Sie älter als 50 Jahre sind und in den letzten 15 Jahren mindestens 468 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren, können Sie das Arbeitslosengeld bis zu 52 Wochen lang beziehen.

Tipp

Nähere Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld" (z.B. zu den genauen Voraussetzungen, der Höhe der Leistung und zur Antragstellung) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Online-Ratgeber und -Rechner

Rechtsgrundlagen

§ 18 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft