Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Katholische Trauung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.
Hinweis
Kirchliche Trauungen haben vor den Behörden keine Rechtsgültigkeit.
Voraussetzungen
- Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
- "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
- Der Besuch eines Ehevorbereitungskurs
- Brautleute sollten gefirmt sein
- Empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
- Zwei (volljährige) Trauzeuginnen/Trauzeugen
Die Trauzeugen müssen nicht selbst katholisch sein. Sie müssen aber den Vorgang des Austausches der Ehewillenserklärungen bezeugen können.
Fristen
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Zuständige Stelle
Die Wohnsitzpfarre der Braut/des Bräutigams
Hinweis
Soll die Trauung in einer anderen Pfarre als der Wohnsitzpfarre stattfinden, erfolgt die Anmeldung zur Trauung dennoch in der Wohnsitzpfarre. Mit Erlaubnis des Pfarrers, die dieser nach Aufnahme des Trauungsprotokolls geben kann, kann die Trauung auch in einer Kirche außerhalb seines Pfarrgebiets stattfinden.
Erforderliche Unterlagen
- Taufscheine
- Geburtsurkunden
- Bestätigungen der Meldung
- Amtliche Lichtbildausweise
- Daten der Trauzeugen (Name, Adresse)
- Bei ziviler Vorehe:
- Trauscheine
- Gegebenenfalls Sterbeurkunde bzw. Todeserklärung
- Heiratsurkunden
- Gegebenenfalls Scheidungsdekrete
- Bei kirchlicher Vorehe:
- Trauscheine
- Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung
Zusätzliche Informationen
Grundsätzlich kann nur eine Witwe/ein Witwer noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion