Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Ermäßigung des Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages für ganztägige Schulformen und Schülerheime

Allgemeine Informationen

Für sozial bedürftige Schülerinnen/Schüler besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung der Betreuungsbeiträge und Nächtigungsbeiträge in ganztägig geführten Bundesschulen sowie Bundesschulen mit Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

Die Ermäßigung beträgt je nach Bedürftigkeit zwischen 10 und 100 Prozent (in Zehn-Prozent-Stufen).

Achtung

Verpflegungsbeiträge (für das Mittagessen und sonstige Verpflegung in der Schule) können nicht ermäßigt werden.

Voraussetzungen

Eine Ermäßigung des Betreuungs- und des Nächtigungsbeitrages kann beantragen, wer

  • Schülerin/Schüler an einer der folgenden Schulen ist:
    • Ganztägig geführte öffentliche allgemeinbildende Pflichtschulen, welche vom Bund erhalten werden (einschließlich Praxisschulen an Pädagogischen Hochschulen) oder
    • Vom Bund erhaltene allgemeinbildende höhere Schulen mit Nachmittagsbetreuung (Unterstufe) bzw.
    • Schülerin/Schüler, die/der in einem vom Bund erhaltenen Schülerheim (ausgenommen in Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schülerinnen/Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Schulen bestimmt sind) angemeldet ist
  • sowie sozial bedürftig ist.

Die soziale Bedürftigkeit wird durch die Höhe des verfügbaren Einkommens, den Familienstand sowie die Familiengröße bestimmt.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme in das Schülerheim oder in die ganztägig geführte Schule bzw. in die Nachmittagsbetreuung in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

Achtung

Bei verspäteter Abgabe des Antrags kann eine Ermäßigung des Betreuungs- bzw. Nächtigungsbeitrages erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt werden.

Besucht die Schülerin/der Schüler im folgenden Schuljahr weiterhin eine ganztägige Schulform oder ist sie/er zur Nachmittagsbetreuung angemeldet, muss der Antrag bereits zu Schulbeginn in der Schule bzw. bei der Heimleitung abgegeben werden.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Die Antragsformulare zur Ermäßigung der Betreuungsbeiträge sowie Informationsmaterial sind in der Direktion der entsprechenden Schule erhältlich oder können auch über die Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung heruntergeladen werden. Der ausgefüllte Antrag sowie die notwendigen zusätzlichen Unterlagen müssen in dieser Schule bzw. bei der Heimleitung abgeben werden.

Ist die Schülerin/der Schüler nicht volljährig, muss der Antrag von einer/einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Bis zur Entscheidung über den Antrag müssen vorläufig keine Betreuungs- bzw. Nächtigungsgebühren bezahlt werden, es sei denn es waren im Vorjahr für diese Schülerin/diesen Schüler Gebühren zu bezahlen. 

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung gemäß § 3 Schülerbeihilfengesetz (Formular C2)
  • Allenfalls Exekutionstitel über eine Unterhaltsleistung für die Schülerin/den Schüler
  • Allenfalls Bezugsbestätigung/Bescheid über Mindestsicherung, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Rehabilitationsgeld etc.
  • Nachweise über ausländische Einkünfte
  • Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft der Eltern:
    der zuletzt erhaltene Einheitswertbescheid und, wenn veranlagt, der zuletzt erhaltene Einkommensteuerbescheid oder, wenn nicht veranlagt und pauschaliert ermittelte Einkünfte vorliegen, das Beiblatt zur Gewinnermittlung pauschaliert ermittelter Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung