Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Früherkennung einer Behinderung eines Kindes
- Erkennen einer Behinderung des Kindes
- Auswirkungen der Behinderung
- Beratungsmöglichkeiten zu Fragen der Behinderung
- Weiterführende Links
Erkennen einer Behinderung des Kindes
Manche Behinderungen zeigen sich nach ein paar Monaten, andere wirken sich später aus (zum Beispiel Gehörlosigkeit, die erst dann entdeckt wird, wenn das Kind sprechen lernen sollte).
Die im Eltern-Kind Pass vorgesehenen Routineuntersuchungen sollen Ihnen Sicherheit über die Entwicklung Ihres Kindes geben.
Wenn Ihr Kind beispielsweise
- den Kopf nicht heben kann,
- seine Arme und Beine besonders schlaff sind,
- wenn es nie, selten oder schwach auf Singen, Kitzeln, Streicheln reagiert oder
- Sie sonst irgendwelche Besonderheiten bemerken,
dann sollten Sie sich entweder mit
- Ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt,
- einer Elternberatungsstelle oder
- einer Krankenhausambulanz
in Verbindung setzen.
Auswirkungen der Behinderung
Es gibt angeborene Behinderungen, die man sofort nach der Geburt erkennt. Man kann dann ungefähr abschätzen, in welche Richtung die weitere Entwicklung gehen wird. In diesen Fällen setzen auch sofort gezielte Förderung, Therapie und medizinische Behandlung ein.
Meist lässt sich jedoch gerade bei sehr kleinen Kindern noch nicht absehen, wie schwer eine Behinderung ist und welche Organe und Funktionen betroffen sind. Vor dem Kleinkindalter kann die Ärztin/der Arzt meist nur Vermutungen über Ursachen der Behinderung und die weitere Entwicklung äußern. Jede gründliche fachärztliche Untersuchung ermöglicht aber festzustellen, wo bei Ihrem Kind Beeinträchtigungen vorliegen.
Ein Kriterium für die weitere Entwicklung Ihres Kindes ist frühzeitig einsetzende und gezielte Förderung.
Tipp
Scheuen Sie sich nicht, genau nachzufragen. Sollten Sie keine befriedigenden Antworten auf Ihre Fragen bekommen, suchen Sie andere Ärztinnen/Ärzte oder Betreuungseinrichtungen auf.
Beratungsmöglichkeiten zu Fragen der Behinderung
Es gibt in allen Bundesländern Einrichtungen (zum Beispiel Vereine, Ambulatorien für Entwicklungsdiagnostik), die unbürokratisch Information, Beratung und Betreuung bei Fragen zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung Ihres Kindes anbieten.
Tipp
In jeder Landesstelle des Sozialministeriumservice werden Kinder und Jugendliche und deren Familien über die im Zusammenhang mit einer Behinderung stehenden sozialen, rechtlichen und finanziellen Unterstützungsangebote grundsätzlich informiert und gezielt an die jeweils regional zuständigen Stellen verwiesen.
Informationen und Beratung zum Thema Pflege bietet das BürgerInnenservice des Sozialministeriums unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/20 16 11 sowie die Internetplattform für pflegende Angehörige.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz