Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermarkt wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 
Halbenrain Verordnung

lärmbelästigende Gartenarbeiten, das sind alle im Garten und außerhalb des Hauses anfallenden, mit größerer Geräusch- und Lärmentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von motorbetriebenen Rasenmähern Heckenscheren, Motorsensen und dergleichen

ausgenommen: Motormäher im Zuge der landwirtschaftlichen Nutzung

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
11. Juli 2024
Hart bei Graz Verordnung

lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

 

erlaubt: (September bis April)

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

erlaubt: (Mai bis August)

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

verboten: ganzjährig

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

22. Juni 2021

Betrieb von Motor- und Kreissägen und lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hartl

keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Hartberg 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Haselsdorf-Tobelbad

Verordnung

lärmbelästigende Gartenarbeiten mit größerer verbundener Geräuschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Hausmannstätten 

Verordnung 

lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 

Heimschuh

keine Vorgaben

 

 

 

Hengsberg 

keine Vorgaben 

 

 

 

Hitzendorf

Empfehlung

lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit Rasenmäher, Heckenschere, Kreissäge, Motorsäge usw.

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
 

Hofstätten an der Raab

keine Vorgaben

 

 

 

Hohentauern 

Verordnung

Verwendung von motorbetriebenen Rasenmahern sowie Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten (Verwenden von Motor- und Kreissägen, Fräsen, Presslufthammern und dergleichen)

erlaubt:

  • Montag bis Samstag
    • 7:30 bis 20 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
21.November 2024