Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zum Girokonto

Eröffnung eines Girokontos

Heutzutage werden fast alle notwendigen Geldtransaktionen, wie z.B. die Auszahlung des Gehalts oder die Bezahlung diverser Rechnungen, bargeldlos abgewickelt. Daher ist die Eröffnung eines Girokontos für den Erhalt und die Erledigung diverser Zahlungen erforderlich.

Das Girokonto ist ein Konto bei einer Bank, das zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs dient. Es wird daher auch Zahlungskonto genannt. Auf dem Girokonto werden alle Zahlungseingänge und -ausgänge erfasst und gegenübergestellt. Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich der sogenannte Saldo, der die Differenz zwischen Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen darstellt.

Eröffnung eines Girokontos durch Jugendliche

Da Kinder und Jugendliche kaum Erfahrungen in Geldangelegenheiten haben, genießen sie bei Bankgeschäften einen besonderen rechtlichen Schutz. Banken, Sparkassen und Kreditinstitute haben daher bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit Jugendlichen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht nur die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) über die Geschäftsfähigkeit Jugendlicher, sondern zusätzlich besondere Sorgfaltspflichten nach dem Bankwesengesetz (BWG) zu beachten.

Mündige Minderjährige können ab dem 14. Geburtstag, sofern sie regelmäßige Einkünfte aus eigenem Erwerb (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) beziehen, ohne Zustimmung ihrer Eltern ein Girokonto eröffnen und über dieses soweit selbstständig verfügen, als dadurch keine Gefährdung der Lebensbedürfnisse eintritt. Allen anderen Jugendlichen darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters ein Girokonto eröffnen.

Konto- bzw. Überziehungsrahmen

Im Allgemeinen bieten Banken einen Kontorahmen an, bis zu dem das Girokonto kurzfristig überzogen werden kann. Dieser wird auch Überziehungsrahmen genannt und richtet sich in der Regel nach dem Nettomonatsgehalt der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers. Die meisten Banken gewähren einen Überziehungsrahmen von zwei bis vier Nettomonatsgehältern. Die Zinsen, die für den überzogenen Geldbetrag bezahlt werden müssen, sind vergleichsweise hoch. Sollte das Geld längerfristig benötigt werden, ist es oft günstiger, einen Kredit aufzunehmen.

Im Falle einer Überschreitung des vereinbarten Überziehungsrahmens können zusätzlich auch noch Verzugszinsen verrechnet werden. Ist die Überschreitung "erheblich" und dauert sie länger als einen Monat, muss die Bank der Kontoinhaberin/dem Kontoinhaber den Sollzinssatz sowie Verzugszinsen und Strafen mitteilen.

Kontoauszüge

Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber bekommen regelmäßig einen Kontoauszug zur Verfügung gestellt. Meistens kann der Kontoauszug über einen Drucker im SB-Foyer von Banken oder über das e-banking abgerufen werden. Der Kontoauszug beinhaltet alle die Abrechnungsperiode betreffenden Zahlungseingänge und -ausgänge sowie die angefallenen Zinsen. Um Streitfälle zu vermeiden, sollte der Kontoauszug möglichst rasch überprüft werden. Etwaige Einwendungen gegen den Kontoabschluss sollten innerhalb der am Auszug genannten Frist erhoben werden.

Dauerhafter Datenträger

Die Vertragsbedingungen für das Girokonto sowie alle Informationen, die die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber erhalten muss, können wahlweise in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger verlangt werden. Dazu muss die Information gespeichert werden und nicht verändert werden können sowie für einen angemessenen Zeitraum verfügbar sein.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen