Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Fahrausbildung – Ärztliches Gutachten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Vor der Erteilung einer Lenkberechtigung hat die Antragstellerin/der Antragsteller der Behörde ein ärztliches Gutachten, das die Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweist, vorzulegen. Das Gutachten darf zum Zeitpunkt der Erteilung nicht älter als 18 Monate sein.
Es wird auch die militärärztliche Stellungsuntersuchung für die Erteilung einer zivilen Lenkberechtigung anerkannt, wenn sie mit dem vom Bundesministerium für Landesverteidigung eigens dafür erstellten Formular vorgenommen wurde.
Hinweis
Wird aufgrund des ärztlichen Gutachtens im Führerschein eingetragen, dass eine Brille zu tragen ist (Code 01.01), dürfen nicht stattdessen Kontaktlinsen (Code 01.02) getragen werden. Sollen statt einer Brille Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein geändert werden. Sollen wahlweise eine Brille oder Kontaktlinsen getragen werden, muss der Code im Führerschein ebenfalls geändert werden (auf Code 01.06). Ausführliche Informationen zum Thema "Zahlencodes im Führerschein" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Kosten
- 35 Euro für die Untersuchung bei den Klassen A (A1, A2), B, BE und F
- 50 Euro für die Untersuchung bei den Klassen C (C1), D (D1), CE (C1E), DE (D1E)
- 130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D
Bewerberinnen/Bewerber um die Klasse D müssen zusätzlich ein verkehrspsychologisches Screening absolvieren.
Zusätzliche Informationen
Das ärztliche Gutachten wird durch sachverständige Ärztinnen/Ärzte, die dazu ermächtigt sind, erstellt. Sie testen den Gesundheitszustand, um die Fahrtauglichkeit zu ermitteln (umgangssprachlich auch "Führerscheinuntersuchung" genannt). Die Führerscheinwerberin/der Führerscheinwerber darf innerhalb der letzten fünf Jahre nicht bei der ausgewählten Ärztin/dem ausgewählten Arzt in Behandlung gewesen sein (Hausarztregelung).
Sie haben die Möglichkeit, eine Ärztin/einen Arzt innerhalb Österreichs (unabhängig vom Bundesland) zu besuchen. Wählen Sie einen der nachfolgenden Links, um eine Liste aller sachverständigen Ärztinnen/Ärzte des jeweiligen Bundeslandes abzurufen:
- Wien
- Burgenland
- Niederösterreich
- Oberösterreich, → z.B. BH Grieskirchen – die Liste ist auf den Seiten mancher Bezirkshauptmannschaften (unter Verkehr/Führerschein) online zu finden
- Salzburg
- Vorarlberg
Bezüglich hier nicht angeführter Bundesländer erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde oder Ihrer Fahrschule (→ WKO), welche Ärztinnen/Ärzte ermächtigt sind. Informationen finden sich auch auf der Seite Fahrschulsuche (→ BAWS Websolutions GmbH).
Rechtsgrundlagen
- Führerscheingesetz (FSG)
- Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie