Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen

In Österreich gibt es ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Achtung:

Wenn Sie selbst betroffen sind oder sich Sorgen um jemanden machen:
Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson und nutzen Sie professionelle Hilfsangebote. Sie sind nicht alleine!

Bei akuter Gefahr sollten Sie die Polizei verständigen (Notruf 133).

Einen Überblick über Hilfsangebote in ganz Österreich finden Sie auf der Website hilfsangebote-bei-gewalt-gegen-frauen.at (BMFWF).

Die Frauenhelpline (AÖF) gibt Ihnen 24/7 Auskunft, welches Hilfsangebot für Sie am besten passt: Telefonnummer 0800 222 555.

24/7 Erst- und Krisenberatung

Die Frauenhelpline gegen Gewalt (AÖF) ist als Erst- und Krisenberatung 24/7 österreichweit und kostenlos erreichbar.

Je nach Bedarf verweist sie Betroffene an die passende Einrichtung weiter – etwa an ein Gewaltschutzzentrum, eine Schutzunterkunft oder eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle.

Spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote

  • Gewaltschutzzentren beraten und begleiten Betroffene von häuslicher Gewalt, Gewalt im privaten Umfeld oder Stalking, unterstützen bei Polizei, Gericht und Behörden und klären über rechtliche Aspekte auf. Zentrales Ziel ist die Herstellung von Schutz und Sicherheit.
  • Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte bieten Frauen und ihren Kindern, die akut bedroht sind oder Gewalt erlebt haben, einen sicheren Aufenthaltsort sowie intensive Betreuung und Unterstützung.
  • Spezialisierte Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt unterstützen Frauen und Mädchen, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
  • Frauen- und Mädchenberatungsstellen beraten zu Gewalt, Beziehungs- und Familienkonflikten, Trennung, psychischer Belastung, finanziellen Sorgen und vielen weiteren Themen und helfen Frauen dabei, mehr Selbstbestimmung zu gewinnen.

Die unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten zusammen und vernetzen sich, um Betroffene bestmöglich zu schützen und zu stärken.

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung