Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Bankomatkarte
Mit der Bankomatkarte kann Bargeld vom Girokonto behoben und auch bargeldlos in verschiedenen Geschäften bezahlt werden. Das Geld wird sofort vom Girokonto abgebucht und nicht – wie bei der Kreditkarte – erst im nächsten Monat abgezogen.
Geht die Bankomatkarte verloren oder wird sie gestohlen, muss unverzüglich die Bank oder – außerhalb der Öffnungszeiten – der österreichische Sperrnotruf verständigt werden. Der Bankomatkarten-Sperrnotruf ist wochentags von 15 bis 8 Uhr, sonst von 0 bis 24 Uhr unter der Telefonnummer 0800 204 88 00 erreichbar. Aus dem Ausland muss die Telefonnummer +43 1 204 88 00 gewählt werden. Die Sperre der Maestro-Bankomatkarte wirkt spätestens innerhalb von einer Stunde.
Für das Abheben von Bargeld an Bankomaten und den Geldausgabeautomaten innerhalb der Filialen werden von den Banken individuelle Limits bzw. Begrenzungen gesetzt. Die Kontoinhaberin/der Kontoinhaber und die Bank können vereinbaren, bis zu welchem Betrag pro Tag bzw. pro Woche Bargeld an Bankomaten und Geldausgabeautomaten abgehoben werden kann. So kann im Missbrauchsfall vermieden werden, dass mehr als ein bestimmter Geldbetrag pro Tag bzw. pro Woche behoben wird. Für Jugendliche muss der Bargeldbezug mit Bankomatkarte auf höchstens 400 Euro pro Woche beschränkt werden.
Mündige Minderjährige, die für ihre regelmäßigen Einkünfte (z.B. Lohn oder Lehrlingsentschädigung) selbstständig ein Girokonto eröffnet haben, können unter folgenden Voraussetzungen eine Bankomatkarte für das von ihnen eröffnete Konto erhalten:
- Ab dem 14. Geburtstag mit Zustimmung ihrer Eltern
- Ab dem 17. Geburtstag ohne Zustimmung ihrer Eltern
Mündigen Minderjährigen, die keine regelmäßigen Einkünfte beziehen, darf die Bank oder der sonstige Zahlungsdienstleister nur mit ausdrücklicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters der/des Jugendlichen eine Bankomatkarte für ihr/sein Girokonto ausstellen.
Wer sein Konto durch Behebungen mit der Bankomatkarte wissentlich über den zulässigen Rahmen hinaus überzieht und den Überzug auf Verlangen der Bank oder des sonstigen Zahlungsdienstleisters nicht unverzüglich abdeckt oder abdecken kann, macht sich strafbar! Die Bank wird jedenfalls das Girokonto aufkündigen, den überzogenen Betrag fällig stellen und – allenfalls gerichtlich – eintreiben.
Der Code der Bankomatkarte sollte nirgends aufgeschrieben und niemandem mitgeteilt werden!
Weiterführende Links
Übersicht Bankomatkarten (→ Konsumentenfragen.at)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion