Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Mindestprofiltiefe von Reifen
Achtung
Die Mindestprofiltiefe ist als gesetzliche Mindestanforderung zu betrachten.
Sommerreifen
Sommerreifen von Kfz mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t (z.B. Pkw, Lkw bis 3,5 t, Motorräder) müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen. Dies gilt auch für Anhänger bis 3,5 t, mit denen schneller als 25 km/h gefahren werden darf.
Für Sommerreifen von Lkw über 3,5 t und Anhänger über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 2 mm.
Bei Motorfahrrädern (Mopeds) beträgt die Mindestprofiltiefe 1 mm.
Winterreifen
Winterreifen von Pkw und Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialreifen (häufigste Reifenbauart) und 5 mm bei Diagonalreifen aufweisen. Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen, Allwetterreifen, die für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen oder als Schnee-Matsch- und Eisreifen bestimmt sind (Aufschrift "M + S", "M.S." oder "M & S"), sowie Spikereifen. Neben der Kennzeichnung "M + S", "M.S." oder "M & S" können Winterreifen auch mit einem zusätzlichem Schneeflockenzeichen oder ausschließlich mit einem Schneeflockenzeichen gekennzeichnet sein.
Für Winterreifen von Lkw über 3,5 t gilt eine Mindestprofiltiefe von 5 mm bei Radialreifen und 6 mm bei Reifen in Diagonalbauweise.
Winterreifen, die diese Mindestprofiltiefe nicht mehr erreichen, aber über der Mindestprofiltiefe von Sommerreifen liegen, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wird jedoch empfohlen, immer eigens für die Jahreszeit entwickelte Reifen zu verwenden.
Detaillierte Informationen zu den Themen "Winterreifenpflicht" und "Fahren im Winter" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Sonstige Bestimmungen
Reifen dürfen keine mit freiem Auge sichtbaren, bis zum Unterbau des Reifens reichenden Risse oder Ablösungen der Lauffläche oder der Seitenwände aufweisen.
Reifen von Pkw und Kombi müssen mit sogenannten "Indikatoren" versehen sein. Diese sollen erkennbar machen, ob die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm erreicht oder unterschritten wird.
Rechtsgrundlagen
§ 4 Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung (KDV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie