Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Aufsichtspersonen/Begleitpersonen

Hinweis

In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. die Jugendliche/der Jugendliche gerade aufhält.

Eltern können – im Einzelfall – Personen, die im Allgemeinen 18 Jahre alt sein müssen, mit der Aufsicht über ihr Kind betrauen (z.B. Verwandte, Freundinnen/Freunde der Familie, Lehrerinnen/Lehrer, Jugendbetreuerinnen/Jugendbetreuer, Sport-Trainerinnen/Sport-Trainer).

Das gilt auch für Kärnten und Vorarlberg, die jedoch die Bestimmungen über die Aufsichtsperson mit jeweils folgender Ausnahme gelockert haben.

In Kärnten dürfen Erziehungsberechtigte in begründeten Ausnahmefällen vorübergehend die Aufsicht über ihre Kinder auch von nicht volljährigen Personen ausüben lassen. Dabei darf die Aufsicht über noch nicht schulpflichtige Kinder nur von mindestens zwei Jahre älteren schulpflichtigen Kindern oder Jugendlichen und die Aufsicht über schulpflichtige Kinder nur von mindestens zwei Jahre älteren Kindern oder Jugendlichen ausgeübt werden.

In Vorarlberg gelten auch Personen ab 16 Jahren als Aufsichtspersonen, wenn sie im Rahmen von Veranstaltungen einer Jugendorganisation mit der Führung von Kindern oder Jugendlichen betraut und dafür ausgebildet wurden.

Letzte Aktualisierung: 12. August 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion