Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Arbeitslosengeld – Sperrfrist

Personen, die ihr Dienstverhältnis selbst gekündigt (→ USP) haben oder ihre Arbeitsstelle aufgrund eigenen Verschuldens verloren haben, erhalten in der Regel in den ersten vier Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld. Wird die Kündigung von der Dienstgeberin/dem Dienstgeber ausgesprochen, gibt es grundsätzlich keine Sperrfrist, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund schuldhaften Verhaltens der Dienstnehmerin/des Dienstnehmers. Auch im Falle einer einvernehmlichen Auflösung (→ USP) gibt es keine vierwöchige Sperre.

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird von der Sperrfrist nicht beeinflusst; es verschiebt sich lediglich der erste Tag des Bezugs um vier Wochen.

Ein Krankenversicherungsschutz ist während der Sperrfrist gegeben, wenn der Antrag auf Arbeitslosengeld rechtzeitig (d.h. in der Regel spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit) gestellt wird. Nähere Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld - Antrag" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Hinweis

Liegen berücksichtigungswürdige Gründe für die Beendigung der Beschäftigung vor (z.B. Aufnahme einer anderen Beschäftigung oder zwingende gesundheitliche Gründe), besteht die Möglichkeit, dass die vierwöchige Sperre teilweise oder zur Gänze vom Arbeitsmarktservice (AMS) nachgesehen wird.

In bestimmten Situationen (z.B. bei Bezug von Krankengeld, während des Zivildienstes etc.) "ruht" der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet, dass in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld – Ruhen" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft