Heiraten in Kematen an der Ybbs
Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.
Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.
Trauungen im Freien sind möglich
Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:
· Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)
· Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)
Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes
Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!
Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.
Aufnahme einer Stätte in die "Liste des Erbes der Welt"
- Aufnahme in die "Liste des Erbes der Welt" und das Komitee
- "Liste des gefährdeten Erbes der Welt" – "Rote Liste"
- Streichung von der "Liste des Erbes der Welt"
Aufnahme in die "Liste des Erbes der Welt" und das Komitee
Ein Vertragsstaat stellt ein Ansuchen um Aufnahme einer Stätte an das Komitee des Welterbes. Dieses tagt einmal jährlich und hat seinen Sitz in Paris.
Das Komitee besteht aus Staatenvertreterinnen/Staatenvertretern und Expertinnen/Experten aus 21 Ländern: Australien, Bahrain, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, China, Ägypten, Äthiopien, Guatemala, Ungarn, Kirgisistan, Mali, Nigeria, Norwegen, Oman, Russland, St. Kitts und Nevis, Südafrika, Spanien, Saudi-Arabien, Thailand und Uganda.
Das Komitee des Welterbes wird vom Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS) und der Internationalen Naturschutzunion (IUCN) beraten.
Sobald das Komitee eine Stätte als Welterbe anerkennt, wird diese auf die "Liste des Erbes der Welt" gesetzt.
"Liste des gefährdeten Erbes der Welt" - "Rote Liste"
Eine Stätte, die als besonders gefährdet gilt, wird in die "Liste des gefährdeten Erbes der Welt" eingetragen, auch bekannt als "Rote Liste". Krieg, Zerstörung, Umweltverschmutzung, Bauvorhaben sowie Naturkatastrophen können Stätten des Welterbes gefährden. Derzeit befinden sich insgesamt 52 der 1.154 Stätten des Welterbes auf dieser Liste.
Streichung von der "Liste des Erbes der Welt"
Sobald eine Stätte des Welterbes nachhaltig beschädigt oder ganz zerstört wurde, wird diese von der Liste gestrichen. Bisher wurden nur drei Stätten von der Liste gestrichen:
- Das Dresdner Elbtal in Deutschland, aufgrund der Zerstörung der Landschaft durch den Bau der Waldschlößchenbrücke.
- Das Arabische Oryx-Wildschutzgebiet in Oman, weil das Schutzgebiet vom Staat Oman verkleinert wurde.
- Die britische Stadt Liverpool, da der Wert der Hafenstadt durch zahlreiche Bauprojekte beschädigt wurde.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Österreichisches Nationalkomitee (→ ICOMOS)
- Weltnaturschutzunion (→ IUCN)englisch
- Liste der Welterben (→ UNESCO)englisch
- Liste der gefährdeten Welterben (→ UNESCO)englisch
- Liste der gestrichenen Welterben (→ UNESCO)englisch
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion