Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Der Europäische Hochschulraum -  Bologna-Prozess  

Der Bologna-Prozess ist ein Reformprozess im europäischen Hochschulwesen. Kernziel der 1999 von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Bologna-Erklärung war damals, innerhalb von zehn Jahren einen Europäischen Hochschulraum (EHR) zu schaffen, in dem die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden sowie des wissenschaftlichen Hochschulpersonals im Rahmen qualitätsgesicherter, transparenter und vergleichbarer Studienangebote unter Anerkennung der erbrachten Studienleistung möglich ist. Mittlerweile beteiligen sich 49 europäische Länder und die Europäische Kommission am EHR, wobei im April 2022 die Vertretungen von Russland und Belarus anlässlich der kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine suspendiert wurden.

Bei der Bologna Erklärung und dem EHR handelt es sich hierbei um ein freiwilliges Übereinkommen der teilnehmenden Länder, in dem sie sich dazu bereit erklären, ihre nationalen Hochschulsysteme entlang der Ziele und Prioritäten des EHR entsprechend zu reformieren.

Gleichzeitig steigern die europäischen - und somit auch die österreichischen - Hochschulen dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext.

Im Rahmen der 10-Jahres-Jubiläumskonferenz 2010 in Budapest und Wien wurde der Europäische Hochschulraum ausgerufen. Nunmehr gilt es, die in den regelmäßig stattfindenden Ministerinnen-Konferenzen/Minister-Konferenzen vereinbarten Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Reformvorhaben weiter voranzubringen.

Die wesentlichen Eckpunkte des Europäischen Hochschulraums - Bologna-Prozesses sind u.a.:

  • ein System leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse
  • dreistufiges Studiensystem (Bachelor, Master, Doktor/PhD)
  • European Credit Transfer und Accumulation System - ECTS
  • Förderung der Mobilität von Studierenden, Lehrenden, Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern
  • Lebenslanges Lernen
  • Förderung der europäischen Zusammenarbeit in der Qualitätssicherung
  • Europäische Dimension der Hochschulausbildung
  • Soziale Dimension und Inklusion in der Hochschulbildung
  • Beschäftigungsfähigkeit
  • Grundwerte zur freien und autonomen Ausübung von akademischer Wissenschaft und Forschung

Im Mai 2018 haben sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung im Mai 2018 bei ihrer Konferenz zum Europäischen Hochschulraum in Paris darauf verständigt, den Fokus im Bologna Prozess auf die Wahrung akademischer Grundwerte wie die Autonomie der Hochschulen und die akademische Freiheit, auf die Innovation in Lehre und Lernen sowie auf die Digitalisierung zu erweitern. Ein besonders ambitioniertes Ziel wurde in der Entwicklung von transnationalen Kooperationen - u.a. durch die Schaffung von sogenannten "Europäischen Universitäten" - gesetzt.

Vor dem Hintergrund der aktuellen globalen Entwicklungen bekennen sich die Ministerinnen/Minister für Hochschulbildung zuletzt in ihrer von Italien ausgerichteten Online-Konferenz im November 2020 zu den drei vorrangigen Prioritäten Inklusion, Innovation und Interkonnektivität und halten dies im sogenannten Rom Kommunikée fest.

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Letzte Aktualisierung: 27. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung