Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Energieversorgungsunternehmen

Für die An-, Ab- oder Ummeldung von Energieversorgungsanlagen (Gas, Strom, Fernwärme) ist der jeweilige Energieversorger zuständig. Meist ist für die Abmeldung eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist vorgesehen.

Bei einer Abmeldung muss dem Energieversorger der Zählerstand vom Tag des Auszugs mitgeteilt werden. Mit diesem Zählerstand kann der Energieversorger die Energiekosten bis zum Auszugstermin ausrechnen. Bei der Abmeldung muss dem Energieversorger auch die neue Adresse mitgeteilt werden, damit die Rechnung zugestellt werden kann. In manchen Fällen ist es notwendig, einen Ablesetermin zu vereinbaren (z.B. Fernwärme Wien).

Wenn in der neuen Wohnung bereits Energie vorhanden ist und es sich um denselben Energieversorger handelt, kann gleichzeitig mit der Abmeldung die Anmeldung gemacht werden. Wenn in der neuen Wohnung noch keine Energie vorhanden ist, muss ein Termin für die Einschaltung in der neuen Wohnung vereinbart werden.

Bei der Ersteinschaltung in der neuen Wohnung muss die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer persönlich anwesend sein oder sie/er ermächtigt eine Person (schriftlich), die beim Einschaltungstermin anwesend ist. Es muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgewiesen werden. Die Ersteinschaltung ist kostenpflichtig.

Wenn kein Zähler vorhanden ist, muss eine Elektrikerin/ein Elektriker (für Strom) oder eine Installateurin/ein Installateur (für Gas) eine Fertigstellungsanzeige erstellen. Die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer muss diese Fertigstellungsanzeige beim Energieversorger einreichen.

Ein Anbieterwechsel ist möglich. Die Preise der verschiedenen Anbieter unterscheiden sich zum Teil deutlich. Mit dem Tarifkalkulator der E-Control kann ein Preisvergleich durchgeführt werden.

Damit genau abgerechnet werden kann, sollte am Tag des Anbieterwechsels der Zähler abgelesen und der Zählerstand dem Netzbetreiber bekannt gegeben werden. Ansonsten kann der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis bisheriger Verbrauchswerte bestimmen.

Hinweis

Bei Problemen bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezugs oder beim Lieferantenwechsel, bei Bemängelung der Qualität einer Dienstleistung des Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens oder bei Beschwerden gegen eine Rechnung, kann ein Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control gerichtet werden. Vorher muss ein direkter Lösungsversuch mit dem betroffenen Unternehmen unternommen worden sein.

Tipp

Bei finanziellen Problemen oder bei Zahlungsschwierigkeiten sollte der Strom- bzw. Gasanbieter so rasch wie möglich kontaktiert werden. Mit dem Energieunternehmen kann eine Ratenzahlung oder spätere Bezahlung der Rechnung vereinbart werden. Viele Anbieter finden in solchen Fällen gemeinsam mit Ihren Kundinnen/Kunden eine Lösung.

Informationen zur Grundversorgung mit Telefon, Internet, Strom etc. finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 21. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion