Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Berufstitel

Allgemeine Informationen

Berufstitel sind Auszeichnungen für besondere Leistungen. Sie werden vom Bundespräsidenten (BP) an Personen verliehen, die sich in langjähriger Ausübung ihres Berufes Verdienste um die Republik Österreich erworben haben. In der Regel werden diese Titel durch die zuständige Bundesministerin/den zuständigen Bundesminister übergeben.

Voraussetzungen

  • Es werden nur herausragende Vertreterinnen/Vertreter ihres Berufes ausgezeichnet.
  • Es müssen nachweisbare hervorragende Leistungen auf dem jeweiligen Gebiet bzw. ausgezeichneter Verwendungserfolg bei Bundesbediensteten vorliegen.
  • Die Verleihung sollte erst ab 50 Jahren erfolgen.
    Ausnahmen: Die Verleihung des Berufstitels Universitätsprofessorin/
    Universitätsprofessor kann bereits ab 45 Jahren erfolgen. Die Verleihung des Berufstitels Technische Rätin/Technischer Rat kann fallweise erst ab 55 Jahren erfolgen.
  • Der Antrag soll spätestens innerhalb eines Jahres nach Ende der zu würdigenden Tätigkeit gestellt werden.
Hinweis:

Zwischen Verleihungen von Auszeichnungen des Bundes (Ehrenzeichen und Berufstitel) muss ein Zeitraum von fünf Jahren liegen.

Zuständige Stelle

Das jeweils sachlich zuständige Bundesministerium.

Verfahrensablauf

Die Anregungen zur Verleihung von Berufstiteln müssen an das jeweils zuständige Bundesministerium gerichtet werden. Dieses leitet Vorschläge, die positiv beurteilt werden, an die Präsidentschaftskanzlei weiter.

Erforderliche Unterlagen für die Anregung

  • Formloses Schreiben
  • Lebenslauf
  • Begründung für die Anregung (Darstellung der Verdienste, die die Auszeichnungswürdigkeit erweisen)

Kosten

Mit der Verleihung sind keine zusätzlichen finanziellen Leistungen verbunden.

Zusätzliche Informationen

Mögliche Berufstitel nach Berufsgruppen
Berufstitel
Berufsgruppe
zuständige Behörde

Hofrätin/Hofrat (HR)

Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts

Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen

jeweiliges Bundesministerium

Regierungsrätin/
Regierungsrat (RgR)

Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden und von anderen juristischen Personen öffentlichen Rechts

Lehrpersonal an mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Privatschulen

jeweiliges Bundesministerium

Amtsrätin/
Amtsrat (AR)

Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden

jeweiliges Bundesministerium

Kanzleirätin/
Kanzleirat (KzlR)

Bedienstete von Bund, Ländern und Gemeinden

jeweiliges Bundesministerium

Kommerzialrätin/
Kommerzialrat (KommR)

Angehörige des Wirtschaftslebens

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)

Ökonomierätin/
Ökonomierat (ÖkR)

Angehörige landwirtschaftlicher Berufe

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Medizinalrätin/
Medizinalrat (MedR)

Angehörige des ärztlichen Berufes

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)

Obermedizinalrätin/
Obermedizinalrat (OMedR)

Angehörige des ärztlichen Berufes

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)

Veterinärrätin/
Veterinärrat (VetR)

Angehörige des tierärztlichen Berufes

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK)

Technische Rätin/
Technischer Rat (TR)

Angehörige technischer Berufe

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)

Baurätin honoris causa (h.c.)/
Baurat honoris causa (h.c.)

Personen, die auf technisch-wissenschaftlichem, praktisch-technischem und baukünstlerischem Gebiet tätig sind

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)

Es muss ein positives Gutachten einer technischen Universität vorliegen.

Bergrätin honoris causa (h.c.)/
Bergrat honoris causa (h.c.)

Personen, die auf dem Gebiet des Berg- und Hüttenwesens tätig sind

Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Es muss ein positives Gutachten der Montanuniversität Leoben vorliegen.

Forsträtin honoris causa (h.c.)/
Forstrat honoris causa (h.c.)

Personen, die auf dem Gebiet des Forstwesens tätig sind

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Es muss ein positives Gutachten der Universität für Bodenkultur vorliegen.

Schulrätin/
Schulrat (SR)

Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

Bundesministerium für Bildung (BMB)

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Oberschulrätin/
Oberschulrat (OSR)

Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

Bundesministerium für Bildung (BMB)

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Studienrätin/
Studienrat (StR)

Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

Bundesministerium für Bildung (BMB)

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Oberstudienrätin/
Oberstudienrat (OStR)

Personen, die im Lehr- oder Erziehungsdienst tätig sind

Bundesministerium für Bildung (BMB)

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK)

Universitätsprofessorin/
Universitätsprofessor (UnivProf)

Außerordentliche Universitätsprofessorinnen/
Universitätsprofessoren an Universitäten nach mehrjähriger Lehr- und Forschungstätigkeit und

Lehrpersonen (Universitätsdozentinnen/
Universitätsdozenten, die nicht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen) an Universitäten nach einer mindestens 15-jährigen Lehr- und Forschungstätigkeit

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

Kammersängerin/
Kammersänger (KSäng)

Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

Kammerschauspielerin/
Kammerschauspieler (KSchausp)

Personen, die als Künstlerinnen/Künstler an einem der Pflege der Musik oder der darstellenden Kunst gewidmeten österreichischen Kunstinstitut tätig sind

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

Professorin/
Professor (Prof)

Personen, die auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung, der Kunst, der Volkskultur und des Musealen Sammelns tätig sind

Personen, die im Bereich der Wissenschaft tätig sind

Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF)

Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS)

Es muss ein positives Fachgutachten einer inländischen Universität oder universitätsähnlichen Einrichtung vorliegen.

Rechtsgrundlagen

Entschließung des Bundespräsidenten betreffend die Schaffung von Berufstiteln

Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Bildung