Heiraten in Kematen an der Ybbs

Der Standesamtsverband Sonntagberg bietet Ihnen für Ihren schönsten Tag den Trauungssaal im Gemeindeamt in Rosenau am Sonntagberg an. Einige Fotos sollen Ihnen einen ersten Eindruck über diesen schönen Trauungssaal vermitteln.

Trauungszeremonien außerhalb des Trauungssaales

Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sind Trauungen auch außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes möglich. Falls Ihnen eine bestimmte Örtlichkeit im Gemeindegebiet von Sonntagberg oder Kematen an der Ybbs gefällt und Sie dort Ihre Ehe schließen möchten, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt Kontakt auf, ob an Ihrem gewünschten Ort eine Trauung durchgeführt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie die rechtlichen Voraussetzungen, der räumlichen Gegebenheiten (Eigentumsverhältnisse) selbstständig zu klären haben und auch evtl. Mietkosten für Saal, Grundstück, etc. zur Gänze tragen.

Trauungen im Freien sind möglich

Trauungen im Freien sind möglich sofern eine geeignete Vorkehrung geschaffen wurde, dass in unmittelbarer Nähe ein Schlechtwettereinflüssen (Regen, Sturm,…) oder sonstige Immissionen (Lärm, Schmutz,…) geschützter Bereich bereitsteht, wohin mit der Trauungszeremonie ausgewichen werden kann. Der Trauungsort muss so ausgestattet sein, dass die gesamte Trauungszeremonie dort ungestört durchgeführt werden kann. Nur an nachstehen angeführten Orten ist eine standesamtliche Trauung nicht möglich:

·      Orte mit eindeutigem religiösem Charakter (Kirche, Kapelle, Bethaus,…)

·      Orte mit Event-Charakter oder die eine würdige Form der Zeremonie in Frage stellen (z.B. Pferdeställe, Sauna, Bierzelt, Trauungen im Schwimmbad, usw.)

Gebühren für Trauungen, außerhalb des Trauungssaales des Standesamtsverbandes

Für den Fall, dass Sie eine Trauung (an einem Werktag einschließlich Samstag) außerhalb des Trauungssaales planen, kalkulieren Sie bitte zusätzlich zirka € 340,- mit ein. Achtung: Eine evtl. Saalmiete und andere Sachkosten für eine externe Trauung sind dadurch nicht beglichen. Diese müssen direkt beim Vermieter entrichtet werden!

Die Standesbeamten des Standesamtsverbandes Sonntagberg dürfen nur im Gemeindegebiet von Sonntagberg und Kematen an der Ybbs tätig werden.

Allgemeines zur Adoption

Allgemeines zur Freigabe zur Adoption

Falls Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, nehmen Sie bitte schon während der Schwangerschaft unverbindlich mit einer Adoptionsberatungsstelle Kontakt auf! Dort erhalten Sie unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Werdende Mütter, die ihr Kind nicht behalten können, haben auch die Möglichkeit, es nach der Geburt in einem Babynest abzugeben oder es in einem Krankenhaus anonym zur Welt zu bringen (dies sichert die medizinische Betreuung von Mutter und Kind). Frauen, die sich für diese Möglichkeiten entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten.

Die Mutter kann sofort nach der Geburt die Einwilligungserklärung für die Adoption unterschreiben und legt die Adoptionsform (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) fest. Danach werden passende Adoptiveltern für das Kind gesucht. In manchen Fällen ist auch die Zustimmung weiterer Personen erforderlich.

Achtung

Die Einwilligung zur Adoption kann von der Mutter bis zur gerichtlichen Bewilligung der Adoption zurückgenommen werden. Diese Frist dauert meist ein halbes Jahr. In dieser Zeit wird beobachtet, wie die Adoptiveltern mit dem Kind zurechtkommen und wie es dem Kind bei seinen neuen Eltern geht. Auch die Adoptiveltern können in dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Allgemeines zur Adoption eines Kindes

Die Gründe, ein Kind adoptieren zu wollen, sind vielfältig. Eine Adoption bietet allen Beteiligten eine neue Chance.

Aufgrund des großen Interesses an Adoptionen müssen Bewerberinnen/Bewerber mit einer längeren Wartezeit rechnen.

Tipp

Auch Adoptiveltern steht für ihr Adoptivkind, auch Wahlkind genannt, eine Elternkarenz zu.

Nähere Informationen zum Thema "Ablauf einer Adoption" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen für Eltern erhalten Sie beim Thema "Geburt". Lediglich Wochengeld können Sie als Adoptivmutter nicht beziehen, da die Gewährung mit Schwangerschaft und Entbindung verbunden ist.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Justiz